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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Die Tagesordnung<br />

Zur Einladung gehört immer eine Tagesordnung. Diese Tagesordnung ist auch vom<br />

Gesetz vorgeschrieben (§ 32 Absatz 1 BGB). Danach sind Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />

nur dann gültig, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung bei der<br />

Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wurde. Wörtlich heißt es<br />

in dem zuvor genannten Paragrafen<br />

Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung<br />

bezeichnet wird.<br />

Der Gesetzgeber will damit den <strong>Verein</strong>smitgliedern die Möglichkeit geben, sich auf<br />

eine Mitgliederversammlung vorzubereiten und die Stimmabgabe schon im Vorfeld<br />

zu überdenken, was bei der Wichtigkeit der Versammlung ja auch nachvollziehbar<br />

ist.<br />

Für das Gesetz reicht es aus, eine einfache Aufstellung der Tagesordnungspunkte<br />

der Einladung beizulegen. Bestimmt die Satzung einen anderen Umgang mit der<br />

Tagesordnung, so hat dieser allerdings Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.<br />

Es hat sich als praktisch erwiesen, die Tagesordnung etwas umfangreicher zu gestalten,<br />

indem den <strong>Verein</strong>smitgliedern bereits Zusatz- und Hintergrundinformationen<br />

gegeben werden. Damit lassen sich Diskussionen abkürzen und die Beschlussfassung<br />

beschleunigen.<br />

Tagesordnungspunkt Satzungsänderungen<br />

Soll die Satzung des <strong>Verein</strong>s geändert werden, ist es in jedem Fall sinnvoll, bereits<br />

in der Tagesordnung anzugeben, …<br />

- welcher Passus der Satzung geändert wird (Zitat),<br />

- wie die neue Formulierung lauten soll und<br />

- warum eine Änderung angestrebt wird.<br />

Tagesordnungspunkte, die Mitglieder betreffen<br />

Grundsätzlich müssen in der Tagesordnung keine Namen genannt werden. Geht es<br />

darum, ein Mitglied zu ehren, dürfte es aber kein Problem geben, den Namen schon<br />

hier zu nennen.<br />

Etwas anderes ist es schon, wenn es um die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen<br />

oder <strong>Verein</strong>sstrafen gegenüber einzelnen Mitgliedern geht. Hier sollten Namensnennungen<br />

in der Tagesordnung vermieden werden. Auf der einen Seite sollte<br />

der Betroffene nicht bloßgestellt werden. Auf der anderen Seite kann es hier sogar<br />

zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen.<br />

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