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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

• bei kleineren Verlosungen, bei denen ausschließlich Sachpreise ausgesetzt<br />

werden dürfen, der Gesamtpreis der Lose 650 Euro nicht übersteigt.<br />

Bevor Sie eine Lotterie veranstalten, setzen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Ordnungsamt<br />

in Verbindung, da es von Bundesland zu Bundesland (wenn auch nur<br />

leicht) abweichende Bestimmungen gibt. Grundsätzlich sind Verlosungen gemeinnütziger<br />

<strong>Verein</strong>e jedoch umsatzsteuerpflichtig. Hier wird der ermäßigte Steuersatz<br />

zugrunde gelegt.<br />

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)<br />

Unterhält ein <strong>Verein</strong> einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (siehe Körperschaftssteuer),<br />

sind die dort entstandenen Umsätze aus bezahlten Lieferungen und Leistungen<br />

umsatzsteuerpflichtig. Aber auch der steuerbegünstigte Zweckbetrieb oder<br />

die steuerfreie Vermögensverwaltung (siehe Körperschaftssteuer) ist nicht grundsätzlich<br />

von der Umsatzsteuerzahlung befreit.<br />

Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Spenden, die dem ideellen <strong>Verein</strong>szweck dienen,<br />

sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Zwingend ist dabei, dass der Zahlung keine direkte<br />

Leistung entgegensteht.<br />

Eigenverbrauch und unentgeltliche Wertabgabe<br />

Der Eigenverbrauch und andere unentgeltliche Wertabgaben im unternehmerischen<br />

Bereich eines gemeinnützigen <strong>Verein</strong>s unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.<br />

Zu diesen Eigenentnahmen zählen:<br />

• Die unentgeltliche Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem wirtschaftlichen<br />

Bereich des <strong>Verein</strong>s für private Zwecke. Ausgenommen sind hier lediglich<br />

Geschenke von geringem Wert.<br />

• Die unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen an die Arbeitnehmer des<br />

<strong>Verein</strong>s. Kleine Aufmerksamkeiten sind hiervon ebenfalls ausgenommen.<br />

Hierzu ein Beispiel: Die Mitglieder des Turnvereins Jahns helfen in regelmäßigen<br />

Abständen im vereinseigenen Lokal. Sie sind durch die regelmäßige Tätigkeit Arbeitnehmer.<br />

Am Ende des Jahres bedankt sich der <strong>Verein</strong> mit einer Weihnachtsfeier<br />

im <strong>Verein</strong>slokal bei den Mitgliedern. Bis zu einer Grenze von 40 Euro sind die Kosten<br />

für Getränke und Speisen keine unentgeltliche Zuwendung.<br />

Auf der Jahreshauptversammlung werden die langjährigen Mitglieder anlässlich<br />

ihres Jubiläums mit einem Geschenk geehrt. Hier handelt es sich um eine Zuwendung,<br />

die dem ideellen Bereich des <strong>Verein</strong>s zuzurechnen ist. Somit entsteht auch<br />

hier keine Umsatzsteuerpflicht.<br />

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