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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Das Haftungsrisiko<br />

Es passiert schneller, als man<br />

denkt – das Haftungsrisiko<br />

Wenn ein <strong>Verein</strong> gegründet, der Vorstand gewählt und die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister<br />

erfolgt ist, beginnt der eigentliche <strong>Verein</strong>salltag. Dieser ist aber nicht nur<br />

mit Rechten und Pflichten versehen – er verfügt auch über eine Reihe von Risiken,<br />

über die man sich im Klaren sein muss.<br />

Grundsätzlich nimmt die Eintragung des <strong>Verein</strong>s schon einen großen Teil der Haftungsrisiken.<br />

Der Vorstand als satzungsmäßige Vertretung des <strong>Verein</strong>s handelt im<br />

Auftrage der Körperschaft, also der juristischen Person <strong>Verein</strong>. Nach § 31 BGB hat<br />

der Gläubiger bei Verträgen mit dem <strong>Verein</strong> deshalb nur Zugriff auf das <strong>Verein</strong>svermögen.<br />

Man spricht in diesem Fall von einer Organhaftung.<br />

Natürlich gilt dies nicht, wenn ein Vorstandsmitglied außerhalb des <strong>Verein</strong>szwecks<br />

handelt oder eine im <strong>Verein</strong>sregister eingetragene Haftungsbeschränkung nicht beachtet.<br />

Dann ist auch der Zugriff auf das Privatvermögen des Handelnden möglich.<br />

Als juristische Person haftet der <strong>Verein</strong> auch für Schäden, die ein Vorstandsmitglied<br />

in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit Dritten zufügt.<br />

Fährt beispielsweise ein Vorstandsmitglied des Turnvereins Jahn eine Riege zu einem<br />

Turnfest und verursacht dabei einen Unfall, haftet zunächst der <strong>Verein</strong> hierfür.<br />

Trägt das Vorstandsmitglied aber eine Mitschuld an dem Unfall, kann sich der<br />

Geschädigte aussuchen, ob er den <strong>Verein</strong> oder den Unfallverursacher oder beide in<br />

Regress nimmt. Natürlich kann er die Schadenssumme nicht bei beiden einfordern.<br />

Die Ansprüche müssen nur einmal befriedigt werden. Der <strong>Verein</strong> muss die Angelegenheit<br />

intern regeln und sich darauf verständigen, welche Anteile von wem<br />

bezahlt werden. Dabei sollte man nach folgenden Regeln vorgehen.<br />

Verhalten des<br />

Verursachers ist …<br />

Der <strong>Verein</strong><br />

übernimmt …<br />

Der Verursacher<br />

übernimmt …<br />

geringfügig fahrlässig die kompletten Kosten keine Kosten<br />

vorsätzlich keine Kosten die kompletten Kosten<br />

grob fahrlässig keine Kosten die kompletten Kosten<br />

Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann die Haftungsverteilung auch in<br />

der Satzung verankert werden. Es empfiehlt sich für den <strong>Verein</strong> zudem, über den<br />

Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzudenken.<br />

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