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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Für <strong>Verein</strong>e, die die Gemeinnützigkeit anstreben, gelten zusätzlich die Bestimmungen<br />

der Abgabenordnung im zweiten Teil, dritten Abschnitt (ab § 51), der die<br />

steuerbegünstigten Zwecke regelt. Das Thema der Gemeinnützigkeit wird in einem<br />

eigenen Kapitel ausführlich behandelt.<br />

Mindestanforderungen an eine Satzung<br />

Die Mindestanforderungen an eine Satzung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB<br />

§§ 57 und 58) geregelt. Außerdem müssen <strong>Verein</strong>e, die die Gemeinnützigkeit erlangen<br />

wollen, im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO) ab § 51 berücksichtigen.<br />

Darüber hinaus sollten noch einige Punkte in der Satzung geklärt werden, die im<br />

<strong>Verein</strong>sleben immer wieder zu Problemen führen.<br />

Grundsätzlich müssen in der Satzung verankert sein:<br />

• <strong>Verein</strong>sname und -sitz<br />

• Zweck (Aufgabe, Ziel) des <strong>Verein</strong>s<br />

• Regelung für Ein- und Austritte von Mitgliedern<br />

• Beitragsregelung<br />

• Regeln für den <strong>Verein</strong>svorstand und zur Einberufung von Mitgliederversammlungen<br />

• Beschlussbeurkundung<br />

Name und Sitz des <strong>Verein</strong>s, Eintragungsbegehren<br />

In der Satzung muss der Name des <strong>Verein</strong>s festgehalten werden. Zum Beispiel „Der<br />

<strong>Verein</strong> trägt den Namen Turnverein Jahn“. Da der <strong>Verein</strong> zu diesem Zeitpunkt<br />

noch nicht ins <strong>Verein</strong>sregister eingetragen ist, muss der folgende Satz folgen: „Der<br />

<strong>Verein</strong> ist in das <strong>Verein</strong>sregister einzutragen, er führt den Zusatz e.V.“. Die Satzung<br />

darf bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Überschrift versehen werden, in der<br />

der Zusatz „e.V.“ geführt wird, beispielsweise „Satzung des Turnverein Jahn e.V.“.<br />

Dabei ist auch zu beachten, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sein<br />

muss. Der Name darf also dem Namen eines bereits eingetragenen <strong>Verein</strong>s nicht zu<br />

ähnlich sein. So könnte unser Turnverein Jahn nicht in einem Ort gegründet werden,<br />

in dem es bereits einen <strong>Verein</strong> gleichen Namens gibt. Befindet sich ein gleichnamiger<br />

<strong>Verein</strong> irgendwo anders in Deutschland, spielt dies natürlich keine Rolle.<br />

Außerdem ist zu beachten, dass auch für einen <strong>Verein</strong> die Grundsätze gelten, die<br />

für Firmennamen angewandt werden. Es darf also keine Täuschungsgefahr bestehen.<br />

So darf sich beispielsweise der Turnverein Jahn aus Musterstadt nicht etwa<br />

„Turnverein Europa“ nennen, da dadurch der Eindruck entsteht, dass der <strong>Verein</strong>

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