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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

280<br />

setzbl. I S. 739) sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet. Gerichtskosten<br />

werden nicht erhoben; jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten.<br />

§ 32 Einschränkung von Grundrechten<br />

Die Grundrechte des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)<br />

und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden<br />

nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.<br />

§ 33 Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.<br />

Bürgerliches Gesetzbuch – Auszug –<br />

Titel 2 Juristische Personen<br />

Untertitel 1 <strong>Verein</strong>e<br />

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften<br />

§ 21 Nichtwirtschaftlicher <strong>Verein</strong><br />

Ein <strong>Verein</strong>, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet<br />

ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das <strong>Verein</strong>sregister<br />

des zuständigen Amtsgerichts.<br />

§ 22 Wirtschaftlicher <strong>Verein</strong><br />

Ein <strong>Verein</strong>, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet<br />

ist, erlangt in Ermangelung besonderer (reichs-)gesetzlicher Vorschriften<br />

Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate<br />

zu, in dessen Gebiet der <strong>Verein</strong> seinen Sitz hat.<br />

§ 23 Ausländischer <strong>Verein</strong><br />

Einem <strong>Verein</strong>, der seinen Sitz nicht in einem Bundesstaate hat, kann in Ermangelung<br />

besonderer (reichs-)gesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch<br />

Beschluss des Bundesrates verliehen werden.<br />

§ 24 Sitz<br />

Als Sitz eines <strong>Verein</strong>s gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem<br />

die Verwaltung geführt wird.<br />

§ 25 Verfassung<br />

Die Verfassung eines rechtsfähigen <strong>Verein</strong>s wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden<br />

Vorschriften beruht, durch die <strong>Verein</strong>ssatzung bestimmt.

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