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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

europaweit aktiv ist. Soll die Ortsbezeichnung in den <strong>Verein</strong>snamen übernommen<br />

werden, darf nur der Name des <strong>Verein</strong>ssitzes verwendet werden. Bei Jahreszahlen<br />

muss ein direkter Bezug zum <strong>Verein</strong> bestehen, so darf beispielsweise ein im Jahr<br />

2000 gegründeter Sportverein den Namen „Turnverein Jahn 2000“ tragen.<br />

Achten Sie bitte auch darauf, dass keine geschützten Warenzeichen im Namen<br />

auftauchen oder schon im Vorfeld eine Genehmigung der Rechteinhaber eingeholt<br />

wird. So kann ein <strong>Verein</strong> problemlos den Namen „Modelleisenbahn-Freunde Musterstadt“<br />

führen. Die Bezeichnung „Freunde der Märklin-Eisenbahn“ kann dagegen<br />

zu Problemen führen.<br />

Außerdem ist der Sitz des <strong>Verein</strong>s anzugeben. Zum Beispiel: „Sitz des <strong>Verein</strong>s ist<br />

Musterstadt.“ Der <strong>Verein</strong>ssitz muss sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

befinden. Außerdem müssen die Aktivitäten des <strong>Verein</strong>s von diesem Ort ausgehen.<br />

Sie müssen damit rechnen, dass das Registergericht dies prüft.<br />

Im Übrigen darf der <strong>Verein</strong>ssitz nicht mit einem Verwaltungssitz verwechselt werden.<br />

Der Verwaltungssitz taucht nicht in der Satzung auf, ist aber für einen <strong>Verein</strong><br />

zulässig.<br />

Geben Sie dem Registergericht eine Adresse als Geschäftsstelle an. Ändert sich<br />

diese Adresse, ist keine Satzungsänderung notwendig. Da der Schriftwechsel des<br />

<strong>Verein</strong>s jedoch an diese Adresse geht, sollte das Registergericht bei Änderungen<br />

unverzüglich schriftlich informiert werden.<br />

Zweck und Ziel des <strong>Verein</strong>s<br />

Wichtig ist, dass in diesem Passus festgehalten wird, dass der <strong>Verein</strong> „auf gemeinnütziger<br />

Grundlage“ tätig ist. Dies gilt natürlich nur für <strong>Verein</strong>e, die anerkannt<br />

gemeinnützige Zwecke verfolgen. Auf das Thema Gemeinnützigkeit werden wir<br />

noch im Kapitel „Das liebe Geld“ detailliert zu sprechen kommen.<br />

Gemeinnützigkeit bedeutet faktisch nichts anderes als Steuerbegünstigung. Das bedeutet,<br />

dass bestimmte Steuern nicht oder nur teilweise vom Fiskus erhoben werden.<br />

Im Vordergrund steht dabei die Körperschaftssteuer. Bei dieser Steuer handelt<br />

es sich um die Einkommensteuer für <strong>Verein</strong>e oder andere sogenannte Körperschaften.<br />

Gemeinnützig kann eine Körperschaft nur in den Bereichen sein, in denen sie<br />

keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhält (z. B. gesellige Veranstaltungen,<br />

Anzeigen in <strong>Verein</strong>szeitschriften, Werbeartikelverkauf).<br />

Im Folgenden eine Übersicht der am häufigsten vorkommenden Ziele von <strong>Verein</strong>en,<br />

die die Gemeinnützigkeit zugesprochen bekommen, soweit keine gewerblichen<br />

Interessen mit der Erfüllung dieser Ziele verbunden sind.<br />

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