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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die Mitgliederversammlung<br />

Tagesordnungspunkt „Anträge“<br />

Enthält die Tagesordnung den Punkt „Anträge“, so kann über diese Anträge diskutiert<br />

werden. Eine Beschlussfassung ist aber nicht möglich. Die Anträge können erst<br />

bei einer weiteren Mitgliederversammlung beschlossen werden, da sie dann erst in<br />

der Tagesordnung konkret genannt werden können.<br />

Dies gilt natürlich auch für alle anderen Tagesordnungspunkte, die keine konkreten<br />

Aussagen enthalten, wie zum Beispiel der Punkt „Sonstiges“, der meist am Ende der<br />

Tagesordnung steht. Es ist ratsam, die Mitglieder schon in der Einladung hierauf<br />

hinzuweisen. Allzu oft gibt es Missstimmungen, die vermeidbar sind, weil die Antragsteller<br />

das Gefühl haben, ihr Ansinnen sollte „abgewürgt“ werden.<br />

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