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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

Die Gründung des <strong>Verein</strong>s implementiert nicht die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister.<br />

Diese wird in der Satzung gefordert und gehört damit zu den Pflichtaufgaben des<br />

Vorstands.<br />

Herr Frei gab bekannt, dass nun entsprechend der soeben verabschiedeten Satzung<br />

der Vorstand, die Mitglieder des <strong>Verein</strong>sausschusses und die in der Satzung vorgesehenen<br />

Kassenprüfer zu wählen seien.<br />

Anzahl und Funktionen der zu wählenden Personen können unterschiedlich sein<br />

und sind von Fall zu Fall festzulegen.<br />

Als Mitglieder des Wahlausschusses, denen die Wahl der Funktionäre obliegt,<br />

brachte Herr Frei folgende Versammlungsteilnehmer in Vorschlag:<br />

1. Frau Maria Möchtegern,<br />

Bereitschaftsweg 4, Musterstadt<br />

2. Herrn Theodor Tuetwas,<br />

Am Tatendrang 9, Vorortshausen<br />

3. Herrn Arnold Aktiv,<br />

Am Allzeitbereit-Berg 9, Musterstadt<br />

Selbstverständlich können auch Vorschläge aus dem Plenum gemacht werden.<br />

Diese sind ebenfalls zu protokollieren.<br />

Die Adressen der Personen müssen hier nicht aufgeführt werden, da diese der<br />

Teilnehmerliste entnommen werden können. Um dem Registergericht die Arbeit zu<br />

erleichtern, sollte man allerdings an dieser Stelle die Adressen wiederholen.<br />

Die Anwesenden stimmten den vorgeschlagenen Personen einstimmig per Handzeichen<br />

zu. Die Vorgeschlagenen nahmen das Amt an und bestellten Herrn Arnold<br />

Aktiv zu ihrem Vorsitzenden.<br />

Herr Aktiv schlug vor, eine geheime Wahl der Funktionäre durch Stimmzettel<br />

durchzuführen. Die Gründungsmitglieder waren damit einverstanden. Entsprechend<br />

wurde die Wahl in geheimer Abstimmung vollzogen.<br />

Die Wahl der Mandatsträger kann auch offen per Handzeichen erfolgen. Bei einem<br />

kleinen Kreis kann dies auch zweckmäßig sein. Bei größeren Versammlungen sollte<br />

jedoch immer geheim abgestimmt werden. Aus Gründen der besseren Dokumentation<br />

sollte im Zweifelsfall grundsätzlich schriftlich und geheim abgestimmt<br />

werden.<br />

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