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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Gemeinnützigkeit erläutert wird, sondern auch die steuerlichen Vorteile aufgezeigt<br />

werden.<br />

Gemeinnützigkeit befreit <strong>Verein</strong>e nicht grundsätzlich von jeglicher Steuerpflicht.<br />

Welche Steuerpflichten auf einen <strong>Verein</strong> zukommen können beziehungsweise von<br />

welchen Lasten der gemeinnützige <strong>Verein</strong> befreit ist, wird im folgenden Kapitel<br />

behandelt.<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen gemeinnützige <strong>Verein</strong>e nicht bezahlen.<br />

Sie sind hiervon befreit. <strong>Verein</strong>e, die zwar rechtsfähig, aber nicht gemeinnützig<br />

sind, müssen Erbschaften oder Schenkungen nach der Steuerklasse III versteuern,<br />

wobei aber 5.200 Euro steuerfrei bleiben. Nach der Steuerklasse III sind derzeit<br />

abzuführen:<br />

bis 52.000 Euro 17 %<br />

bis 256.000 Euro 23 %<br />

bis 512.000 Euro 29 %<br />

bis 5.113.000 Euro 35 %<br />

bis 12.783.000 Euro 41 %<br />

bis 25.565.000 Euro 47 %<br />

über 25.565.000 Euro 50 %<br />

Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt für <strong>Verein</strong>e nicht direkt an, wohl aber für die wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbe¬triebe eines <strong>Verein</strong>s (wenn zum Beispiel ein <strong>Verein</strong> eine Beratungsstelle<br />

unterhält, die sich aus eigenen Einnahmen finanziert). Für diese Spezialfälle<br />

sollten Sie den Rat eines Fachanwalts oder Steuerberaters einholen. Grundsätzlich<br />

gilt hier, dass Umsätze bis zu 24.500 Euro pro Jahr gewerbesteuerfrei sind.<br />

Wird dieser Betrag überschritten, erteilt die Kommune dem <strong>Verein</strong> einen<br />

Gewerbesteuer¬bescheid. Beläuft sich der sogenannte „Gewerbeertrag“ (Gewinne<br />

plus bestimmte Abzüge und Zuschläge) auf weniger als 3.835 Euro ist keine Gewerbesteuer<br />

zu zahlen.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Grunderwerbsteuer müssen auch <strong>Verein</strong>e bezahlen – selbst dann, wenn sie gemeinnützig<br />

sind. Ausgenommen sind hier Erbschaften, Schenkungen oder Grundstücke,<br />

deren Bemessungsgrundlage kleiner als 25.565 Euro ist.<br />

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