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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Ein Portal mit jeder Menge Infos für <strong>Verein</strong>e.<br />

www.verbaende.com/<br />

Portal für Verbände aller Art<br />

www.vereinsknowhow.de/<br />

Portal mit – teilweise gebührenpflichtigen – Informationen zum <strong>Verein</strong>sleben<br />

www.nonprofit.de/<br />

Umfangreiches deutsches Internetportal mit Themenbereichen Nonprofit-Management,<br />

Fundraising, Sponsoring mit komfortablen Suchmöglichkeiten über alle Inhalte.<br />

Außerdem unterhält nonprofit.de einen aktuellen Newsdienst mit der Möglichkeit,<br />

einen kostenlosen Newsletter zu abonnieren.<br />

www.ngo.de<br />

Hier informieren sich Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Profis und EinsteigerInnen<br />

der gemeinnützigen, bürgerrechtlichen und sozialen Arbeit gegenseitig – ein offener<br />

Austausch von Erfahrungen und <strong>Mein</strong>ungen.<br />

www.vibss.de/<br />

VIBSS – ONLINE ist ein Portal, das Führungskräfte von Sportvereinen zu deren<br />

Zufriedenheit beraten und informieren will. Das System hat das Ziel, aktuellen<br />

Anforderungen und Bedürfnissen einer optimalen Gestaltung des <strong>Verein</strong>slebens<br />

gerecht zu werden und darin eine bestmögliche Unterstützung zu bieten.<br />

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18. 8. 2005, V R 42/02<br />

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben (Leisätze)<br />

1. Die Besteuerungsgrundlage für Umsätze aus der Veranstaltung eines Wettbewerbs<br />

ist der Gesamtbetrag der vom Veranstalter eingenommenen Teilnahmegebühren,<br />

wenn der Veranstalter über diese Beträge frei verfügen kann (Anschluss an<br />

EuGH-Urteil vom 17. September 2002 Rs. C-498/99, Town & County Factors Ltd.,<br />

Slg. 2002, I-71/73).<br />

2. Eine Brieftaubenvereinigung hat die Wettumsätze, die sie an die Wett-Teilnehmer<br />

ausführt, mit den vollen Wetteinsätzen (ohne Abzug der wieder ausgeschütteten<br />

Gewinne) zu versteuern.<br />

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25. 1. 2005, I R 52/03<br />

Satzungsmäßige Vermögensbindung<br />

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