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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Rechte und Pfl ichten – die<br />

Vorstandsarbeit<br />

Die Vorstandsarbeit<br />

Ohne Vorstand geht es nicht<br />

In der Satzung des <strong>Verein</strong>s haben Sie bereits bei der Gründung (siehe erstes Kapitel)<br />

festgelegt, wie Ihr Vorstand aussehen soll. Aus dem ersten Kapitel ist Ihnen auch<br />

bekannt, dass eine Gründung eines rechtsfähigen <strong>Verein</strong>s ohne Bildung eines Vorstands<br />

nicht möglich ist.<br />

Doch vielleicht haben Sie bei der Gründungversammlung schon feststellen müssen,<br />

wie schwer es ist, Personen zu finden, die sich zur Vorstandsarbeit bereit erklären.<br />

Die Abneigung, ein solches Amt zu übernehmen, kann dabei verschiedene Ursachen<br />

haben.<br />

Nicht nur der zu erwartende Zeitaufwand für die Vorstandstätigkeit hindert viele<br />

daran, eine solche Aufgabe zu übernehmen. Häufig ist es auch die Furcht vor der<br />

Verantwortung, die der Vorstand übernimmt. Denkt man an die private Haftung<br />

bei falsch ausgestellten Spendenbescheinigungen (siehe voriges Kapitel), kann man<br />

dies auch verstehen.<br />

Was ist ein Vorstand?<br />

Jedes Mitglied eines <strong>Verein</strong>s hat bestimmte Rechte, die sich aus den Gesetzen ergeben<br />

oder in der Satzung definiert sind beziehungsweise sich aus dem Satzungszweck<br />

ergeben (Teilnahme an Wahlen – aktiv und passiv –, Nutzung der <strong>Verein</strong>seinrichtungen,<br />

Mitbestimmung bei <strong>Verein</strong>sentscheidungen).<br />

Diese Rechte werden jedoch zum größten Teil im Rahmen der Mitgliederversammlungen<br />

ausgeübt, die meist nur einmal im Jahr durchgeführt wird (siehe auch Kapitel<br />

„Jahreshauptversammlung“).<br />

Was aber ist mit den Geschäften, die für den <strong>Verein</strong> zwischen den Mitgliederversammlungen<br />

wahrgenommen werden müssen? Außerdem ist der <strong>Verein</strong> im Sinne<br />

des Gesetzes eine Körperschaft, die eine Vertretung nach außen benötigt. Es wäre<br />

auch nicht praktikabel, wenn alle Mitglieder zu jeder Zeit den <strong>Verein</strong> vertreten sollten.<br />

Hier tritt der Vorstand in Aktion. Er übt die Rechte und Pflichten des <strong>Verein</strong>s<br />

aus und ist für alle Angelegenheiten des <strong>Verein</strong>s zuständig, es sei denn, die Satzung<br />

schreibt etwas anderes vor.<br />

Die Aufgeben des Vorstands lassen sich in zwei Bereiche aufteilen:<br />

• die gesetzliche Vertretung des <strong>Verein</strong>s nach außen<br />

• die Geschäftsführung für den <strong>Verein</strong><br />

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