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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Die Satzung<br />

Vor der Ausarbeitung einer Satzung haben viele <strong>Verein</strong>sgründer eine große Scheu.<br />

Sie haben sich meist die umfangreichen Satzungen von größeren <strong>Verein</strong>en angeschaut.<br />

Wer dies tut, braucht sich nicht zu wundern, dass er graue Haare bekommt.<br />

Gerade wenn der <strong>Verein</strong> über eigene Immobilien (z. B. ein Stadion) verfügt, muss<br />

die Satzung umfangreicher sein.<br />

In Fällen, in denen ein <strong>Verein</strong> größere Geldsummen verwaltet oder verwalten wird,<br />

sollte man sich sicherheitshalber Rat bei einem Fachanwalt für <strong>Verein</strong>srecht holen.<br />

Auch wenn dies Kosten verursacht, so zahlt sich dieses später positiv aus.<br />

Aber dies ist bei kleineren <strong>Verein</strong>en im Normalfall nicht erforderlich. Bei <strong>Verein</strong>sgründungen<br />

genügen für die Satzung einige Mindestvoraussetzungen, die nachstehend<br />

aufgeführt sind. Natürlich können darüber hinaus in die Satzung weitere<br />

Bestimmungen aufgenommen werden, wenn die Gründungsmitglieder dies für notwendig<br />

halten.<br />

Wenn Ihr <strong>Verein</strong> sich einem Spitzen- oder Dachverband anschließen soll, setzen Sie<br />

sich schon vor der Gründung mit der Verbandsgeschäftsstelle in Verbindung. Dort<br />

wird man Ihnen gerne helfen, die notwendige Satzung zu formulieren. Dadurch<br />

können auch spätere Schwierigkeiten im Vorfeld ausgeräumt werden. Gleichzeitig<br />

kann man vom Erfahrungsschatz des Verbands bereits jetzt profitieren.<br />

In diesem Kapitel wollen wir uns zunächst auf das „Minimum an Satzung“ konzentrieren,<br />

das zur <strong>Verein</strong>sgründung notwendig ist. Im folgenden Kapitel gehen wir<br />

detailliert auf die rechtliche Seite ein, wodurch viele Paragrafen angesprochen und<br />

zitiert werden. Sie können dieses Kapitel auch überspringen und gleich im Kapitel<br />

„Mindestanforderungen an eine Satzung“ weiterlesen. Da aber die Satzung eine herausragende<br />

Rolle im <strong>Verein</strong>sleben spielt, soll zunächst eine umfassende rechtliche<br />

Würdigung erfolgen.<br />

Gesetzesvorschriften für die Satzung eines rechtsfähigen <strong>Verein</strong>s<br />

Die Satzung ist die „Verfassung“ des <strong>Verein</strong>s. Alle wesentlichen, für den <strong>Verein</strong><br />

geltenden Bestimmungen müssen darin enthalten sein. Meist ist die Satzung der<br />

Grund, warum eine Eintragung im <strong>Verein</strong>sregister nicht erfolgt.<br />

Die Mindestanforderungen an eine Satzung sind im § 57 des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(BGB) geregelt.<br />

BGB § 57 Mindesterfordernisse an die <strong>Verein</strong>ssatzung<br />

(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des <strong>Verein</strong>s enthalten<br />

und ergeben, dass der <strong>Verein</strong> eingetragen werden soll.

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