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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

muss natürlich in allen Bereichen der Versammlung ausreichend Redezeit zur Verfügung<br />

gestellt werden. Dies gilt aber wegen der Wichtigkeit ganz besonders für<br />

die Satzungsdiskussion.<br />

Es ist Aufgabe des Versammlungsleiters, dafür zu sorgen, dass auch die Vertreter<br />

von Minderheitsmeinungen ausreichend zu Wort kommen. Sollten Sie die Satzung<br />

entworfen haben, stellen Sie sich auf viele Detailfragen ein, die ganz bestimmt an<br />

Sie herangetragen werden.<br />

Wenn Sie bei der <strong>Verein</strong>sgründung über entsprechende technische Möglichkeiten<br />

verfügen, können Sie natürlich auch den Satzungsentwurf auf Overheadfolien kopieren<br />

und vergrößert auf eine Leinwand projizieren oder eine PowerPoint-Präsentation<br />

machen. So weiß jeder, worum es geht. Planen Sie auf Folien und Vorlagen<br />

genügend Platz für Korrekturen ein. Dieses Verfahren kann die Diskussion versachlichen<br />

und verkürzen.<br />

Verabschiedung der Satzung – Feststellung der <strong>Verein</strong>sgründung<br />

Nachdem die Satzung diskutiert wurde und etwaige Änderungen vorgenommen<br />

wurden, kann die Satzung beschlossen werden. Für die Art der Abstimmung gibt<br />

es keine Formvorschriften. Man kann sich also auf eine offene Abstimmung per<br />

Handzeichen einigen. Allerdings sollte man aufgrund der Wichtigkeit eine geheime<br />

Abstimmung durchführen.<br />

Ist die Satzung verabschiedet, stellt der Versammlungsleiter offiziell fest, dass der<br />

<strong>Verein</strong> gegründet ist. Dieser Tagesordnungspunkt hört sich etwas eigentümlich an.<br />

Er ist aber vorgeschrieben und muss so im Protokoll festgehalten werden. Es könnte<br />

durchaus passieren, dass beim Fehlen dieser Feststellung die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister<br />

wegen eines Formfehlers verweigert wird.<br />

Wahl der Vorstandsmitglieder und <strong>Verein</strong>sorgane<br />

In der verabschiedeten Satzung ist bereits festgelegt, welche Vorstandsmitglieder<br />

und <strong>Verein</strong>sorgane gewählt werden müssen. So könnte hier etwa eine Frauenquote<br />

für Vorstandsposten festgeschrieben werden.<br />

Für die eigentliche Wahl gibt es auch hier keine gesetzlichen Formvorschriften.<br />

Allerdings kann in der Satzung ein bestimmtes Wahlverfahren vorgeschrieben<br />

werden. Dieses ist dann natürlich anzuwenden. Sagt die Satzung hierzu nichts<br />

aus, kann die Versammlung selbst festlegen, ob per Handzeichen oder geheim per<br />

Stimmzettel gewählt wird. Es hat sich bewährt, immer dann, wenn sich mehrere<br />

Personen für ein Amt bewerben, eine schriftliche geheime Wahl durchzuführen.<br />

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