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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Das liebe Geld - die<br />

<strong>Verein</strong>sfi nanzen<br />

Die <strong>Verein</strong>sfinanzen<br />

Wie man Geld bekommt und wie man damit umgehen muss<br />

Alles kostet Geld – auch die <strong>Verein</strong>sarbeit. Deshalb muss ein <strong>Verein</strong> auch eine „Finanzverwaltung“<br />

haben. Der <strong>Verein</strong> muss eine (Mindest-)Buchhaltung durchführen.<br />

Mit <strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> haben Sie eine bewährte Software vorliegen, die Ihnen<br />

die Erledigung dieser Arbeit sehr erleichtern wird.<br />

In diesem Kapitel wollen wir die Antworten auf folgende Fragen geben:<br />

• Wann darf ein <strong>Verein</strong> steuerbegünstigte Spendenquittungen ausstellen?<br />

• Wie muss die Buchhaltung eines <strong>Verein</strong>s aussehen?<br />

• Muss ein <strong>Verein</strong> Steuern bezahlen?<br />

• Wie kommt der <strong>Verein</strong> an öffentliche Zuschüsse, Spenden und Sponsoren?<br />

Ganz wichtig: Die Gemeinnützigkeit<br />

Im Kapitel über die <strong>Verein</strong>sgründung wurde bereits auf die Bedeutung des rechtsfähigen<br />

<strong>Verein</strong>s (der im <strong>Verein</strong>sregister eingetragen wird) und des nicht rechtsfähigen<br />

<strong>Verein</strong>s hingewiesen. Entscheidend waren hier die Fragen der Haftung einzelner<br />

Mitglieder. Viele <strong>Verein</strong>e sind der <strong>Mein</strong>ung, dass nach der Eintragung im <strong>Verein</strong>sregister<br />

bereits steuerliche Vorteile entstehen. Das ist aber ein fataler Irrtum.<br />

Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen<br />

<strong>Verein</strong>en. Diese Frage wird ist erst dann von Bedeutung, wenn es daran geht,<br />

Steuern zu bezahlen. Dann greift wieder die Haftungsfrage, die wir ja bereits ausführlich<br />

erläutert haben. Zunächst interessiert den Fiskus lediglich die Frage, ob ein<br />

<strong>Verein</strong> als gemeinnützig anerkannt wurde oder nicht.<br />

Wer als gemeinnützig anerkannt wird, regelt der § 51 der Abgabenordnung (AO).<br />

Hierin wird festgelegt, dass der körperschaftliche <strong>Verein</strong> Steuervergünstigungen<br />

erhalten kann, wenn die <strong>Verein</strong>szwecke<br />

• gemeinnützige,<br />

• mildtätige oder<br />

• kirchliche<br />

Ziele verfolgen.<br />

Der Staat unterstützt die <strong>Verein</strong>e dergestalt, dass er die verschiedensten Steuererleichterungen<br />

gewährt. Nahezu alle Erleichterungen können aber nur <strong>Verein</strong>e<br />

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