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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Nehmen Sie sich für die Wahlen genügend Zeit, damit es nach der Wahl nicht zu<br />

Problemen kommt. Wird einer Wahl Unkorrektheit vorgeworfen, kann dies schnell<br />

zu einer solchen Erhitzung der Gemüter führen, dass die Gründungsversammlung<br />

abgebrochen werden muss.<br />

Außerdem muss die Wahl detailliert dokumentiert werden, damit es nicht später<br />

zu Anfechtungen kommt, die die <strong>Verein</strong>sgründung verzögern oder gar verhindern.<br />

<strong>Verein</strong>e, die eine zweite Gründungsversammlung benötigen, haben einen schlechten<br />

Start.<br />

Es hat sich auch bewährt, vor der Wahl noch einmal zu verdeutlichen, welche Aufgaben<br />

mit dem Amt verbunden sind und welche Bedeutung die Funktion für den<br />

<strong>Verein</strong> besitzt.<br />

Der Versammlungsleiter sollte auf jeden Fall fragen, ob alle Teilnehmer abgestimmt<br />

haben, und den Wahlvorgang offiziell einleiten und beenden. Vor den Wahlen<br />

sollte außerdem festgestellt werden, wer wahlberechtigt ist. Diese Vorgänge sind im<br />

Protokoll festzuhalten.<br />

Vorstandsmitglieder und <strong>Verein</strong>sorgane sind normalerweise mit einfacher Mehrheit<br />

der Stimmen gewählt, soweit die Satzung keine anderen Mehrheiten vorschreibt.<br />

Nach abgeschlossener Wahl fragt der Versammlungsleiter die gewählten Personen,<br />

ob sie das Ehrenamt annehmen wollen, und diese erklären, ob sie die Wahl annehmen.<br />

Ende der Gründungsversammlung<br />

Der Versammlungsleiter erklärt die Versammlung offiziell für beendet, nachdem er<br />

sich vergewissert hat, dass keine Redebeiträge mehr vorliegen. Man sollte mehrmals<br />

fragen, ob noch zu irgendeinem Punkt das Wort gewünscht wird. Nach der<br />

offiziellen Schließung der Gründungsversammlung sind alle folgenden Vorschläge<br />

und Redebeiträge für die Gründungsversammlung nicht mehr relevant.<br />

Steigen Sie auf keinen Fall nach einem bereits verkündeten Schluss noch einmal in<br />

die offizielle Gründungsversammlung ein. Selbst wenn noch alle Gründungsmitglieder<br />

anwesend sind, stellt dies einen Formfehler dar, der zur Ablehnung beim<br />

Registergericht führen kann.<br />

Das Protokoll der Gründungsversammlung<br />

Über die Ergebnisse der Gründerversammlung erstellt der Schriftführer ein Protokoll.<br />

Dieses wird vom gewählten ersten Vorsitzenden – also nicht vom Versammlungsleiter<br />

der Gründungsversammlung – und vom Schriftführer unterschrieben.<br />

Das Protokoll muss beim zuständigen Registergericht eingereicht werden.<br />

Das Protokoll der Gründungsversammlung muss mindestens die folgenden Punkte<br />

38 beinhalten:

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