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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

In der Satzung kann bestimmt werden, dass der <strong>Verein</strong> nicht nur über einen Vorstand<br />

gemäß § 26 Abs. 2 BGB verfügt, sondern darüber hinaus kann auch ein<br />

erweiterter, geschäftsführender Vorstand eingerichtet werden. In diesen erweiterten<br />

Vorstand können Mitglieder gewählt werden, die keine Vertretungsbefugnis für<br />

den <strong>Verein</strong> besitzen. Dieser erweiterte Vorstand darf beispielsweise keine Verträge<br />

im Namen des <strong>Verein</strong>s unterzeichnen. Er kann aber geschäftsführende, organisatorische<br />

Aufgaben wahrnehmen.<br />

Diese Unterscheidung ist von immenser Bedeutung. Die Verantwortung bleibt nämlich<br />

beim im <strong>Verein</strong>sregister eingetragenen Vorstand. Dieser muss also die Arbeit<br />

des geschäftsführenden Vorstands überwachen.<br />

Es hat sich bewährt, die beiden Gremien auch begrifflich klar abzugrenzen. Die Formulierungen<br />

„Vorstand“ und „Geschäftsführender Vorstand“ können zur Verwirrung<br />

führen. Deshalb sollte man statt des „Geschäftsführenden Vorstands“ besser<br />

einen „Beirat“, ein „Präsidium“ oder eine andere vom Begriff „Vorstand“ eindeutig<br />

zu unterscheidende Bezeichnung wählen.<br />

Die Vertretung innerhalb eines Vorstands muss in der Satzung eindeutig geregelt<br />

werden. Dabei kann die Vertretung nur innerhalb des Vorstands geregelt werden.<br />

Eine Regelung, wonach der Vorstand im Falle eines Rücktritts oder im Krankheitsfall<br />

durch eine Person vertreten wird, die nicht zum Vorstand gehört, ist unzulässig.<br />

Vorstand und Mitgliederversammlung<br />

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung (siehe nächstes Kapitel) gewählt.<br />

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des <strong>Verein</strong>s. Entsprechend<br />

hat der Vorstand die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen. Die Details<br />

hierzu regeln die Satzung und, wenn entsprechende Bestimmungen fehlen, die<br />

einschlägigen Gesetze.<br />

Sollte der Vorstand die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht oder nicht<br />

ordnungsgemäß ausführen, ist es Sache der Mitgliederversammlung, wie sie darauf<br />

reagiert. Im Extremfall kann die Mitgliederversammlung den Vorstand abberufen.<br />

Sie sehen, dass die Mitgliederversammlung eine größere Macht hat als der Vorstand<br />

selbst. Dementsprechend kann die Versammlung auch dem Vorstand Anweisungen<br />

erteilen. Inwieweit diese Anweisungen für den Vorstand verbindlich sind, sollte in<br />

der Satzung geregelt sein. In vielen Fällen ist dies aber nicht der Fall. Dann gelten<br />

die Anweisungen der Mitgliederversammlung prinzipiell als verbindlich<br />

Hier muss darauf hingewiesen werden, dass nicht jede Versammlung des <strong>Verein</strong>s<br />

gleichzeitig eine Mitgliederversammlung ist. Diese ist – wegen ihrer Wichtigkeit<br />

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