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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sfinanzen<br />

Kommt der Vorstand seiner Aufsichtspflicht nicht nach und entsteht dadurch ein<br />

Schaden, kann der <strong>Verein</strong> regresspflichtig gemacht und auf Schadensersatz in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Alle – auch kleine – <strong>Verein</strong>e müssen ihre baren und unbaren Zahlungsvorgänge<br />

aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind nicht nur aus steuerlicher Sicht relevant.<br />

Ihnen kommt auch eine hohe zivilrechtliche, also haftungsrechtliche Bedeutung<br />

zu.<br />

Auch gemeinnützige <strong>Verein</strong>e haben nach § 63 Absatz 3 der Abgabenordnung eine<br />

Mindestbuchführung zu unterhalten:<br />

(3) Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den<br />

Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht, durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen<br />

über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen.<br />

Diese Aufzeichnungen haben später auch einen Beweischarakter gegenüber dem<br />

Finanzamt, um eine neue Steuerbefreiung zu erhalten.<br />

Um die Voraussetzungen für die an die Steuervergünstigung gestellten Anforderungen<br />

zu erfüllen, muss man keinen Buchhalter einstellen. Es reicht eine einfache<br />

Einnahmen-/Ausgaben-Gegenüberstellung in schriftlicher Form, die einer ordnungsgemäßen<br />

Buchführung entspricht.<br />

Eine ordnungsgemäße Buchführung liegt dann vor, wenn alle Einnahmen …<br />

• zeitnah<br />

• regelmäßig und<br />

• vollständig<br />

erfasst werden. Die einzelnen Erfassungen bezeichnet man als Buchungen. Buchungen<br />

dürfen nur auf Grundlage von schriftlichen Unterlagen – den Belegen<br />

– durchgeführt werden.<br />

„Zeitnah“ bedeutet in diesem Falle, dass die Buchungen möglichst rasch nach dem<br />

Entstehen der Notwendigkeit durchgeführt werden. Die Buchführung sollte also<br />

nicht mehr als eine Woche in Rückstand geraten. Bar- oder Kasseneinnahmen und<br />

-ausgaben müssen täglich erfasst werden.<br />

„Regelmäßig“ bedeutet nur eine Verstärkung des Begriffes der zeitnahen Buchung.<br />

Man will damit verdeutlichen, dass die Unterlagen jederzeit einer Prüfung standhalten<br />

müssen.<br />

Die Buchung muss außerdem vollständig sein. Dies heißt, dass alle Vorgänge erfasst<br />

werden müssen. Achten Sie darauf, dass jede einzelne Buchung belegbar ist.<br />

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