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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die Mitgliederversammlung<br />

die Anwesenden ausdrücklich, ob irgendwelche Einwände gegen die Tagesordnung<br />

bestehen. Anträge zur Tagesordnung sind als „Anträge zur Geschäftsordnung“ zu<br />

behandeln. Sie werden sofort diskutiert. Nach der Diskussion wird über den Antrag<br />

abgestimmt.<br />

Kompliziert wird die Angelegenheit, wenn es sich bei dem Antrag um die Ergänzung<br />

der Tagesordnung handelt. Da alle Mitglieder das Recht haben, sich auf die<br />

Tagesordnung vorzubereiten, können neue Punkte nicht mehr aufgenommen werden.<br />

Die Satzung sollte klare Regelungen für diesen Fall enthalten. Man kann aber auch<br />

in der Einladung darauf hinweisen, indem man folgenden Passus einfügt:<br />

„Über Anträge, die eine Änderung der Tagesordnung zu Folge haben, kann während<br />

der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn sie mindestens<br />

zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim ersten Vorstand eingegangen<br />

sind und den Mitgliedern mindestens eine Woche zuvor zur Kenntnis gebracht<br />

wurden“. Wird diese Formulierung verwendet, muss die Einladung allerdings mindestens<br />

einen Monat vor der Sitzung versendet werden. Gehen Einträge ein, muss<br />

allen Mitgliedern eine neue Tagesordnung zugesandt werden.<br />

Rederecht während der Versammlung<br />

Während der Versammlung achtet der Versammlungsleiter darauf, dass die Rechte<br />

der Mitglieder eingehalten werden. Hierzu gehört vor allem, dass jedes Mitglied<br />

ein Rederecht hat. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass auch Minderheiten<br />

ausreichend zu Wort kommen.<br />

Der Versammlungsleiter kann, muss sich aber nicht neutral verhalten. Das heißt, er<br />

darf auch aktiv in die Debatte eingreifen. Allerdings sollte er dies nur in Ausnahmefällen<br />

tun, da dies schnell dazu führt, dass ihm der Missbrauch seiner Funktion<br />

vorgeworfen wird.<br />

Der Versammlungsleiter ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. In der anschließenden<br />

Diskussion sorgt er dafür, dass alle Mitglieder zu Wort kommen können.<br />

Bei großen Mitgliederversammlungen und ausführlichen Diskussionen sollte<br />

eine Rednerliste geführt werden, in der die Wortmeldungen notiert und nach der<br />

die Beiträge abgearbeitet werden.<br />

Gerade bei größeren Versammlungen ist es ratsam, dass man Redezeitbeschränkungen<br />

festlegt. Diese kann allerdings nur die Mitgliederversammlung beschließen.<br />

Sollten unsachliche Redebeiträge auftauchen, kann der Versammlungsleiter zunächst<br />

mahnend eingreifen und dann beantragen, auf den nächsten Tagesord-<br />

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