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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

In der Satzung muss natürlich auch festgehalten werden, wann und unter welchen<br />

Bedingungen die Mitgliedschaft endet. Normalerweise werden folgende Gründe<br />

festgehalten:<br />

• Austritt<br />

• Ausschluss<br />

• Tod<br />

Grundsätzlich darf der Austritt eines Mitglieds nicht durch die Satzung behindert<br />

werden. Die Festlegung von Kündigungsfristen widerspricht dem nicht, ist also erlaubt.<br />

Allerdings darf kein Mitglied durch Kündigungsfristen länger als zwei Jahre<br />

an den <strong>Verein</strong> gebunden werden. Normalerweise wird eine Frist zum Quartalsende<br />

vereinbart. Beispielsweise: Kündigung bis zu sechs Wochen vor Quartalsende zum<br />

Vierteljahresschluss.<br />

Ausschluss ist in der Praxis eigentlich nur bei einem vereinsschädigenden Verhalten<br />

zulässig. Bei Ausschluss muss dem Mitglied ein Widerspruchsrecht eingeräumt<br />

werden. Das Widerspruchsverfahren wird ebenfalls in der Satzung festgehalten.<br />

Außerdem muss geklärt werden, was mit den Einlagen und Beiträgen eines Mitglieds<br />

geschieht, das den <strong>Verein</strong> verlässt. In den meisten Fällen besagt die Regelung,<br />

dass Einzahlungen beim <strong>Verein</strong> bleiben.<br />

Bei minderjährigen Mitgliedern ist darauf zu achten, dass es sich bei einem Beitritt<br />

um ein Rechtsgeschäft handelt. Das Mitglied muss also durch die Eltern oder Erziehungsberechtigte<br />

vertreten werden.<br />

Bei Mitgliedsanträgen von Personen zwischen dem siebten und noch nicht vollendeten<br />

achtzehnten Lebensjahr kann eine Aufnahme erfolgen, wenn für den Minderjährigen<br />

lediglich rechtliche Vorteile entstehen und keine vermögensrechtlichen<br />

Belange berührt werden.<br />

Bei der Aufnahme von Minderjährigen sollte auf jeden Fall eine schriftliche Zustimmung<br />

der Eltern eingeholt werden, aus der auch hervorgeht, dass diese die<br />

finanziellen Verpflichtungen (Beitragszahlungen) übernehmen.<br />

Sieht die Satzung nichts anderes vor, haben Minderjährige nach ihrem Beitritt auch<br />

ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.<br />

Beiträge<br />

Die Satzung regelt die Beiträge des <strong>Verein</strong>s und schreibt fest, dass Mitglieder bei<br />

Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter<br />

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