27.02.2013 Aufrufe

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gesetze, Vorschriften, Urteile<br />

1 nicht gebildet haben, zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs zu<br />

Lasten des steuerlichen Gewinns Beträge der nach § 37 des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

zu bildenden Verlustrücklage zuführen können.<br />

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,<br />

1. im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Muster der in<br />

den §§ 27 und 37 vorgeschriebenen Bescheinigungen zu bestimmen;<br />

2. den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Durchführungsverordnungen<br />

in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter<br />

neuer Überschrift und in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei<br />

Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.<br />

§ 34 Schlussvorschriften<br />

(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes<br />

bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005.<br />

(2) Das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom<br />

23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) ist bei vom Kalenderjahr abweichenden<br />

Wirtschaftsjahren erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden,<br />

wenn das erste im Veranlagungszeitraum 2001 endende Wirtschaftsjahr<br />

vor dem 1. Januar 2001 beginnt.<br />

(2a) § 2 Nr. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. Dezember<br />

2003 (BGBl. I S. 2645) ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2004<br />

anzuwenden.<br />

(3) § 5 Abs. 1 Nr. 2 ist für die InvestitionsBank Hessen AG erstmals für den<br />

Veranlagungszeitraum 2000, für die Bremer Aufbau-Bank <strong>GmbH</strong> erstmals<br />

für den Veranlagungszeitraum 2001, für die Investitionsbank Schleswig-Holstein,<br />

für die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – und für die Investitions-<br />

und Förderbank Niedersachsen <strong>GmbH</strong> erstmals für den Veranlagungszeitraum<br />

2003 sowie für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der Norddeutschen<br />

Landesbank – Girozentrale –, die NRW.Bank und die Wohnungsbauförderungsanstalt<br />

Nordrhein-Westfalen – Anstalt der NRW.Bank – erstmals für<br />

den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.<br />

Die Steuerbefreiung für die Investitionsbank Schleswig-Holstein – Zentralbereich<br />

der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale – nach § 5 Abs. 1<br />

Nr. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.<br />

4144) ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden.<br />

321

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!