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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Werden Aufgaben an ein Mitglied übertragen, und durch die fehlende Kompetenz<br />

des Mitglieds entsteht ein Schaden, so haftet der <strong>Verein</strong> wegen eines sogenannten<br />

Organisationsverschuldens für die Schäden.<br />

Grundsätzlich haftet der <strong>Verein</strong> für alle Personen, die von den Vertretern des <strong>Verein</strong>s<br />

(dem Vorstand) mit Aufgaben betraut werden.<br />

Die Haftung kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn die übertragene Aufgabe<br />

als nicht wichtig angesehen wird und nachgewiesen werden kann, dass die betreffende<br />

Person mit äußerster Sorgfalt ausgesucht wurde. Doch zumindest die zweite<br />

Forderung kann nur sehr schwer nachgewiesen werden.<br />

Veranstaltungen gehören zum <strong>Verein</strong>sleben. Doch bei Veranstaltungen sollte man<br />

auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz denken. Der <strong>Verein</strong> ist als Veranstalter<br />

verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Teilnehmer vor Schäden zu<br />

bewahren. Man spricht hier von einer Verkehrssicherungspflicht.<br />

Diese Verkehrssicherungspflicht greift auch dann, wenn die Räume der Veranstaltung<br />

angemietet wurden und der Vermieter die Pflicht auf den <strong>Verein</strong> übertragen<br />

hat. Auf jeden Fall sollte man bei allen Veranstaltungen eine entsprechende Haftpflichtversicherung<br />

abschließen.<br />

Bei der Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass sie nicht nur für den<br />

Veranstalter (also den <strong>Verein</strong>), sondern auch für die Organe (Vorstand, Mitglieder)<br />

und externen Mitarbeiter gilt.<br />

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sind die eventuell entstandenen<br />

Schäden unverzüglich bei der Versicherung zu melden.<br />

Ein <strong>Verein</strong> kann auch als Arbeitgeber auftreten. Dann ist er für die ordnungsgemäße<br />

Abführung von Steuern und Sozialabgaben verantwortlich und haftet auch<br />

hierfür.<br />

Hat der <strong>Verein</strong> Angestellte, die ein festes Gehalt beziehen, gibt es meist keine Probleme.<br />

Kritisch wird es bei freiberuflichen Mitarbeitern (Übungs- oder Chorleiter),<br />

wenn diese als lohnsteuerpflichtig einzustufen sind. Die Verantwortung für die<br />

korrekte Einstufung liegt in diesen Fällen beim Vorstand.<br />

Im Rahmen dieser Problematik muss noch darauf hingewiesen werden, dass die<br />

Lohnsteuer juristisch nicht vom Arbeitgeber – in unserem Fall also vom <strong>Verein</strong> –,<br />

sondern vom Arbeitnehmer geschuldet wird. Deshalb wird das Gehalt des Mitarbeiters<br />

anteilig gekürzt, wenn das <strong>Verein</strong>s- und das Privatvermögen des Haftenden<br />

nicht ausreichen, um die Steuerschuld zu bezahlen.

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