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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

154<br />

Übernahme von Projektträgerschaften sowie wirtschaftliche Tätigkeiten ohne<br />

Forschungsbezug.<br />

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (körperschaftssteuerpflichtig)<br />

Der Gesetzgeber will mit der Bestimmung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />

– auch Nichtzweckbetriebe genannt – die Wettbewerbsgleichheit von Wirtschaftsunternehmen<br />

sichern. Deshalb muss auf die Überschüsse aus einem solchen<br />

Nichtzweckbetrieb auch bei einem gemeinnützigen <strong>Verein</strong> grundsätzlich Körperschaftssteuer<br />

gezahlt werden.<br />

Steuerpflichtig sind beispielsweise:<br />

• Sportliche Veranstaltungen, die nicht als Zweckbetrieb angesehen werden<br />

können. Hierzu finden Sie nähere Informationen im folgenden Kapitel.<br />

- Der Verkauf von Speisen und Getränken.<br />

- Gesellige Veranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird, gleichgültig<br />

ob die Teilnehmer <strong>Verein</strong>smitglieder sind oder nicht.<br />

- Die kurzfristige Vermietung von Sportanlagen und -geräten an Nichtmitglieder.<br />

- <strong>Verein</strong>sgaststätten, die vom <strong>Verein</strong> betrieben werden.<br />

- Der Verkauf von Sportartikeln.<br />

- Vom <strong>Verein</strong> selbst gestaltete Werbung in <strong>Verein</strong>spublikationen, <strong>Verein</strong>sräumen<br />

und—anlagen. - Trikotwerbung wird grundsätzlich als Nichtzweckbetrieb<br />

angesehen und ist steuerpflichtig.<br />

- Altkleider-, Altpapier und andere Sammlungen von Altmaterialien zur Mittelbeschaffung.<br />

- Durchführung von Straßenfesten, Basaren, Flohmärkten und ähnlichen<br />

Veranstaltungen.<br />

Sportliche Veranstaltungen<br />

Der § 67a in der Abgabenordnung räumt für sportliche Veranstaltungen ein Wahlrecht<br />

zur Abgrenzung zwischen Zweck- und Nichtzweckbetrieb (Geschäftsbetrieb)<br />

ein.<br />

Danach erfolgt die Abgrenzung grundsätzlich nach der Höhe der Bruttoeinnahmen<br />

aus den sportlichen Veranstaltungen. Liegen die jährlichen Bruttoeinnahmen nicht<br />

höher als 30.678 Euro, wird von einem steuerfreien Zweckbetrieb ausgegangen.<br />

Zu den Bruttoeinnahmen gehören

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