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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die Mitgliederversammlung<br />

headprojektor, Beamer usw.). Parkplatz (Einweisung usw.). Kontrolle der Legitimation<br />

der Teilnehmer. Sicherheit (DRK, JHU usw.).<br />

12) Ermittlung der Kosten und Abstimmung mit dem gesamten Vorstand.<br />

13) Gastronomie abstimmen: In einer Gaststätte Speisen und Getränke mit dem<br />

Wirt besprechen. In anderen Räumen ausreichend Getränke (auf Kommission!)<br />

und Verpflegung organisieren.<br />

14) Einladungen für Mitglieder erstellen und versenden: Anschreiben, Tagesordnung<br />

und ergänzende Informationen.<br />

15) Einladung für Nichtmitglieder erstellen und versenden: Ehrengäste, Festredner,<br />

Presse usw.; Einladungsschreiben und Tagesordnung.<br />

16) Eingehende Anträge im Vorstand besprechen und über die Zulassung zur<br />

Mitgliederversammlung laut Satzung entscheiden. Bei Ablehnung Antragsteller<br />

benachrichtigen.<br />

17) Hilfsmittel für die Versammlung vorbereiten: Stimmkarten vorbereiten, Urnen<br />

für geheime Wahlen organisieren usw.<br />

18) Informationsmaterial für Versammlung vorbereiten: Material sammeln, fotokopieren,<br />

heften. Genügend Unterlagen erstellen, damit jedes Mitglied gleich<br />

versorgt wird.<br />

19) Vor Veranstaltungsbeginn: Aufbau und Test aller technischen Einrichtungen.<br />

Prüfen, ob alle Wahlunterlagen vorliegen usw.<br />

Übrigens: Sie können sich so gewissenhaft vorbereiten, wie Sie wollen. Irgendetwas<br />

geht am Ende doch meistens schief. Darum ist die oberste Maxime für Sie: Ruhe<br />

bewahren.<br />

Aufgaben des Versammlungsleiters<br />

Hier nun eine Übersicht der Aufgaben des Versammlungsleiters:<br />

• Förmliche Eröffnung der Mitgliederversammlung.<br />

Mit der Begrüßung eröffnet der Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung.<br />

Ab diesem Zeitpunkt handeln die anwesenden Teilnehmer rechtsverbindlich für<br />

den <strong>Verein</strong>. Die Versammlung sollte pünktlich eröffnet werden. Gegen das beliebte<br />

„akademische Viertel“ – also eine Viertelstunde Verspätung – ist grundsätzlich<br />

nichts einzuwenden. Längere Wartezeiten stellen jedoch eine Zumutung gegenüber<br />

den pünktlich erschienenen Gästen dar.<br />

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