27.02.2013 Aufrufe

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Haftungsrisiko<br />

Es handelt sich um eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Dies bedeutet, dass,<br />

sollte ein Vorstandsmitglied nicht in der Lage sein, seinen Schadensanteil zu finanzieren,<br />

die anderen Vorstandsmitglieder auch für diesen Teil haften. Den Gläubigern<br />

bleibt es im Übrigen überlassen, ob sie gegen einzelne Vorstandsmitglieder<br />

vorgehen oder alle Mitglieder in Haftung nehmen.<br />

Der Insolvenzantrag kann auch von einem Gläubiger gestellt werden. Er muss dann<br />

gegenüber dem Gericht seine Forderung offenlegen und die Zahlungsunfähigkeit<br />

des <strong>Verein</strong>s nachweisen.<br />

Nach der Antragstellung wird dieser vom Gericht geprüft. Liegt ein Insolvenzgrund<br />

vor, unterschreibt der Richter den Eröffnungsbeschluss zum Insolvenzverfahren.<br />

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen:<br />

Zunächst wirkt der Absatz 1 des § 42 BGB: Der <strong>Verein</strong> verliert mit der Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens seine Rechtsfähigkeit. Der eingetragene <strong>Verein</strong> kann ab<br />

sofort nicht mehr als juristische Person agieren.<br />

Außerdem wird der <strong>Verein</strong> liquidiert – also aufgelöst. Die Liquidation wird auch<br />

dann durchgeführt, wenn der Insolvenzantrag „mangels Masse“, also mangels <strong>Verein</strong>svermögen,<br />

abgelehnt wurde.<br />

Für die <strong>Verein</strong>sorgane – allen voran den Vorstand und die Mitgliederversammlung<br />

– spielt die Auflösung allerdings keine Rolle. Sie bleiben weiter bestehen. Sie haben<br />

aber kein Verwaltungs- oder Verfügungsrecht. Dieses Recht liegt jetzt einzig und<br />

allein bei dem vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter.<br />

Haftet auch das <strong>Verein</strong>smitglied?<br />

Grundsätzlich kann man festhalten, dass der <strong>Verein</strong> haftet und im Ausnahmefall<br />

der Vorstand in die Pflicht genommen wird – das „einfache Mitglied“ ist von der<br />

Haftung weitestgehend befreit. Es gibt nur ganz selten Fälle, in denen auch ein<br />

<strong>Verein</strong>smitglied in die Haftung genommen wird.<br />

Gegen Schäden versichern<br />

Um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern, sollte jeder <strong>Verein</strong> sich gegen entsprechende<br />

Risiken versichern. Je nach <strong>Verein</strong>szweck sind unterschiedliche Versicherungen<br />

notwendig. Deshalb soll hier nur auf die wichtigsten hingewiesen werden.<br />

91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!