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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Lassen Sie das Schreiben vom Notar abfassen, müssen Sie mit Kosten von mehr<br />

als 100 Euro rechnen. Wenn Sie die Anmeldung notariell beglaubigen lassen, denken<br />

Sie daran, den Personalausweis oder Ihren Reisepass mitzunehmen, damit die<br />

Beglaubigung vom Notar vollzogen werden kann. Erinnern Sie auch die anderen<br />

Vorstandsmitglieder daran. Bei Fehlen der Unterlagen wird ein weiterer – gebührenpflichtiger<br />

– Termin notwendig.<br />

Dem Antragsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

• Die Originalsatzung, die von mindestens sieben <strong>Verein</strong>smitgliedern urschriftlich<br />

unterschrieben sein muss.<br />

• Eine Abschrift der Satzung. Diese muss nicht die Originalunterschriften tragen.<br />

Es muss aber eindeutig aus der Abschrift hervorgehen, wer die Originalsatzung<br />

unterschrieben hat. Dazu steht unter der Satzung: „Gezeichnet Max<br />

Mustermann, gezeichnet Friedrich Frei“ usw.<br />

• Das Protokoll der Gründungsversammlung. Aus ihm muss hervorgehen, wer<br />

in den Vorstand gewählt wurde und wie diese Wahl durchgeführt wurde.<br />

Die Rechtsprechung ist sich in der Frage, ob alle Vorstandsmitglieder den Antrag<br />

unterschreiben oder ob es reicht, wenn die laut Satzung zur Vertretung befugten<br />

Vorstandsmitglieder dies tun, nicht einig. Um Pannen und zeitliche Verzögerungen<br />

bei der <strong>Verein</strong>sgründung zu vermeiden, sollten deshalb sicherheitshalber alle Vorstandsmitglieder<br />

den Antrag unterschreiben.<br />

Die notarielle Beglaubigung des Antrags bezieht sich übrigens nur auf die Unterschriften.<br />

Sie können also den Notar nicht verantwortlich machen, wenn Ihr Ersuchen<br />

auf Eintragung wegen Formfehlern vom Gericht abgelehnt wird. Es empfiehlt<br />

sich deshalb, vor der endgültigen Einreichung beim zuständigen Registergericht<br />

vorzusprechen und die Unterlagen durchsehen zu lassen. Meist wird man diesem<br />

Wunsch nachkommen.<br />

Sind die Unterlagen – Anschreiben mit Satzung und Protokoll – vollständig und<br />

mit den vorgeschriebenen Unterschriften versehen, reichen Sie sie nun bei dem für<br />

den Sitz des <strong>Verein</strong>s zuständigen Registergericht ein. Zuständig für die Eintragung<br />

ist das jeweils zuständige Amtsgericht.

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