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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Auf keinen Fall sollte die Versammlung früher, als in der Einladung angegeben, eröffnet<br />

werden. Eine verfrühte Eröffnung kann unter Umständen zur Unwirksamkeit<br />

von Beschlüssen und sogar der gesamten Versammlung führen.<br />

Zunächst muss ein Protokollführer gewählt werden. Dieser kann per Handzeichen<br />

auf Vorschlag ernannt werden. Dem Protokollführer muss die Bedeutung seiner<br />

Aufgabe klar sein beziehungsweise deutlich gemacht werden. Alle Beschlüsse müssen<br />

schriftlich festgehalten werden. Aus dem Protokoll muss hervorgehen:<br />

- der Inhalt eines Antrags<br />

- die Antragsteller<br />

- das Abstimmungsverfahren (geheim, offen)<br />

- das Abstimmungsergebnis<br />

Es muss also nicht der gesamte Diskussionsverlauf niedergeschrieben werden. Im<br />

Übrigen sind weitere Details, die im Protokoll festgehalten werden sollen, in der<br />

Satzung festzulegen (§ 58 BGB).<br />

Was über die Beurkundung der Beschlüsse hinaus ins Versammlungsprotokoll gehört,<br />

ist also der Regelung in der Satzung überlassen.<br />

• Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

Die Feststellung der Beschlussfähigkeit beinhaltet die Prüfung, ob ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurde und die Teilnehmerzahl für eine Beschlussfassung ausreicht. Hier<br />

haben die Mitglieder auch die Gelegenheit, auf entsprechende Mängel hinzuweisen.<br />

Führen Sie auf jeden Fall eine Anwesenheitsliste. Diese wird zwar vom Gesetz nicht<br />

vorgeschrieben, kann aber von Bedeutung sein, wenn später die Beschlussfähigkeit<br />

der Versammlung in Zweifel gezogen wird.<br />

• Bekanntgabe der Tagesordnung.<br />

Die Tagesordnung muss vom Versammlungsleiter nicht in der Reihefolge abgearbeitet<br />

werden, wie sie der Einladung beigelegt wurde. Dies ist aber nicht ratsam,<br />

erst recht nicht, wenn die Versammlung vom Vorstand geleitet wird. Die Mitglieder<br />

könnten darin einen taktischen Zug sehen, um die Versammlung zu bestimmten<br />

Handlungen zu bewegen.<br />

Die Mitglieder können Anträge zur Ergänzung und Änderung der Tagesordnung<br />

stellen. Diese „Anträge zur Geschäftsordnung“ müssen sofort debattiert und abgestimmt<br />

werden. Übrigens ist auch der Antrag auf Vertagung der Versammlung ein<br />

Antrag zur Geschäftsordnung.<br />

• Erledigung der Tagesordnung.<br />

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