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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

nungspunkt überzugehen. Dies ist ein sofort zu diskutierender Antrag zur Geschäftsordnung,<br />

der vom Plenum beschlossen werden muss.<br />

Exkurs: Antrag zur Geschäftsordnung<br />

Anträge zur Geschäftsordnung haben grundsätzlich formalen und keinen inhaltlichen<br />

Charakter.<br />

So kann beispielsweise beantragt werden, dass bei einer Wahl geheim abgestimmt<br />

werden soll. Dies hat inhaltlich keine Bedeutung, es handelt sich um eine<br />

reine Formalie.<br />

Für den Umgang mit Anträgen zur Geschäftsordnung haben sich die folgenden<br />

Regeln bewährt:<br />

Anträge zur Geschäftsordnung werden sofort nach Antragstellung diskutiert.<br />

Es erfolgt eine Rede und eine Gegenrede zum Antrag. Danach wird abgestimmt.<br />

Es reicht – wenn keine anderen Satzungsbestimmungen festgelegt sind – die einfache<br />

Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag<br />

als abgelehnt.<br />

Abstimmungen<br />

Bei Abstimmungen muss der Versammlungsleiter darauf achten, dass Mitglieder,<br />

die von einem Beschluss einen Vorteil ziehen könnten, nicht an der Abstimmung<br />

teilnehmen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn darüber beschlossen würde, von<br />

welchem Unternehmen Sportgeräte gekauft werden sollen, und ein Anbieter der<br />

Geräte als <strong>Verein</strong>smitglied anwesend ist. Der Inhaber ist dann nicht befugt, an der<br />

Abstimmung teilzunehmen. Dies sollte im Protokoll festgehalten werden.<br />

Wenn ein Mitglied aus einem Beschluss einen direkten Vorteil zieht, kann er an<br />

der Aussprache und Diskussion teilnehmen, auch wenn er zur Abstimmung nicht<br />

zugelassen ist.<br />

Bei den Beschlussfassungen hat der Versammlungsleiter darauf zu achten, dass diese<br />

entsprechend der Satzung und dem geltenden Recht gefasst werden, also ob …<br />

• eine geheime oder offene Abstimmung erfolgen muss.<br />

• Stimmzettel so beschaffen sind, dass keine Beeinflussung auf die Beschlussfassung<br />

davon ausgeht.<br />

Wichtig bei Abstimmungen ist, dass die Bestimmungen des § 33 Absatz 1 BGB<br />

eingehalten werden, wo es ausdrücklich heißt:<br />

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