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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet<br />

oder verwandt sind.<br />

Eine geschlossene Veranstaltung wie eine <strong>Verein</strong>sfeier oder ein Betriebsfest ist<br />

nicht öffentlich, da hier der Kreis der Personen abgegrenzt ist und sie persönlich<br />

untereinander verbunden sind.<br />

Bei der GEMA muss angemeldet werden:<br />

• Livemusik bei Veranstaltungen<br />

• Tonträgermusik (CD, Band usw.) bei Veranstaltungen<br />

• Hintergrundmusik<br />

• Vorführungen von Tonfilmen<br />

• Musik in Telefonwarteschleifen<br />

• Musik im Internet<br />

• Vermietung und Verleihung von Bild- und Tonträgern<br />

• Herstellung von Ton- und Bildtonträgern<br />

• Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen (z. B. in Hotels)<br />

Dabei spielt die Länge der Wiedergabe keine Rolle. Die Behauptung, dass eine bestimmte<br />

Takt- oder Sekundenzahl ohne Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte<br />

an dem Musikwerk zulässig und kostenfrei ist, hält sich zwar hartnäckig, wird<br />

aber dadurch nicht richtiger.<br />

Entscheidend, ob eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist oder nicht, sind<br />

die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer<br />

Begleitstimmen.<br />

Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Ist man sich unsicher,<br />

sollte man Kontakt mit der GEMA aufnehmen und klären, ob noch Ansprüche<br />

bestehen.<br />

Doch selbst wenn Sie sich absolut sicher sind, dass kein urheberrechtlich geschütztes<br />

Repertoire genutzt wird, sollten Sie die GEMA informieren. Nennen Sie die<br />

Titel der Werke sowie die Namen der Komponisten, Textdichter, Bearbeiter und<br />

Musikverleger. Sie ersparen sich und der GEMA dadurch unnötige Rückfragen und<br />

vermeiden Missverständnisse.<br />

Eine Befreiung von der GEMA ist nicht möglich. Die zu zahlenden Sätze sind vorgeschrieben<br />

und richten sich nach im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen.<br />

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