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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

teilnehmen dürfen – also auch Ehrenmitglieder oder außerordentliche Mitglieder,<br />

die kein Stimmrecht haben. Es werden alle Mitglieder gezählt, die bei Eingang des<br />

Antrags dem <strong>Verein</strong> angehören. Zeitgleich eingehende Mitgliedsanträge werden<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss von den<br />

<strong>Verein</strong>smitgliedern, die dies fordern, begründet und schriftlich beim Vorstand beantragt<br />

werden. Dies kann durch einen gemeinsamen Antrag, der von allen Mitgliedern<br />

unterschrieben wurde, erfolgen. Es können jedoch auch die Mitglieder<br />

einzeln je einen Antrag abgeben.<br />

Das Schreiben muss zum einen den Zweck der Mitgliederversammlung beinhalten<br />

und zum anderen die Gründe wiedergeben, warum der Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

hierfür notwendig ist.<br />

Teilnahmeberechtigung<br />

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen – auch<br />

Ehren- oder Fördermitglieder. Dies gilt auch für Mitglieder, die kein Stimmrecht<br />

besitzen.<br />

Die Satzung als „Gesetz des <strong>Verein</strong>s“ kann Mitgliedern nicht das Stimmrecht und<br />

die Teilnahme an der Mitgliederversammlung entziehen. Es kann aber festgelegt<br />

werden, dass die Teilnahme an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. So kann<br />

bestimmt werden, dass die Teilnehmer die ihnen zugesandte Einladung vorlegen<br />

müssen.<br />

Wurden nicht alle Mitglieder eingeladen, kann die Mitgliederversammlung angefochten<br />

werden. Werden beispielsweise Ehrenmitglieder ohne Stimmrecht nicht<br />

eingeladen, kann dies schon zur Unwirksamkeit der Mitgliederversammlung und<br />

der dort gefassten Beschlüsse führen.<br />

Es gilt zwar die Regel, dass Beschlüsse, auf die das Fehlen der nicht eingeladenen<br />

Mitglieder keine Auswirkung hatte, gültig bleiben, doch hier ergibt sich ein unüberwindbarer<br />

Stolperstein. Ein Beschluss besteht nicht nur aus dem Abstimmungsergebnis,<br />

sondern auch aus der zuvor geführten Diskussion. An dieser kann auch<br />

ein Mitglied ohne Stimmrecht teilnehmen und so Einfluss auf die Entscheidung der<br />

Versammlung nehmen. Der Ärger ist also vorprogrammiert.<br />

Ein <strong>Verein</strong> kann unter bestimmten Bedingungen Kinder aufnehmen. Es stellt sich<br />

nun die Frage, ob sie an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können und ob<br />

sie abstimmungsberechtigt sind. Grundsätzlich gilt für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung,<br />

dass alle Mitglieder das Recht der Teilnahme haben.<br />

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