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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Gerade bei finanziellen Fragen kommt es schnell zu Reibereien. Hierfür wurden<br />

jedoch laut Satzung Kassenprüfer eingesetzt, die im Auftrage aller Mitglieder die<br />

Prüfung der Bücher vornehmen.<br />

• Durchführung der Aussprachen.<br />

Um eine vernünftige Versammlung durchführen zu können, hat der Versammlungsleiter<br />

mehrere Hilfsmittel zur Verfügung. Dazu gehören:<br />

• Festlegung einer Redezeit. Eine begrenzte Redezeit muss vor dem ersten<br />

Wortbeitrag festgelegt werden – am besten durch Beschluss der Versammlung. Ein<br />

entsprechender Antrag kann vom Versammlungsleiter gestellt werden. Da dies auch<br />

ein Antrag zur Geschäftsordnung ist, muss er sofort debattiert und abgestimmt<br />

werden. Der Antrag auf Begrenzung der Redezeit kann natürlich auch von jedem<br />

anderen stimmberechtigten Mitglied der Versammlung gestellt werden.<br />

• Wortentzug. Vergreift sich ein Redner im Ton, wird er beleidigend, verstößt in<br />

seinem Beitrag gegen geltendes Recht oder die guten Sitten oder wiederholt er sich<br />

immer wieder, kann der Versammlungsleiter – nach Androhung – das Wort entziehen.<br />

Da diese Maßnahme fast immer unschöne Szenen nach sich zieht, sollte hierzu<br />

nur im Ausnahmefall gegriffen werden.<br />

• Verweisung aus dem Versammlungsraum. Zu diesem Mittel sollte ebenfalls<br />

nur im äußersten Notfall gegriffen werden. Zunächst sollte man die Person ermahnen,<br />

ihr das Wort entziehen und dann den Verweis androhen.<br />

Da durch eine Verweisung die <strong>Verein</strong>srechte eines Mitglieds (z. B. Entzug des<br />

Stimmrechts) beeinträchtigt werden, ist ein Verweis rechtlich nicht unumstritten.<br />

• Beendigung der Debatte. Manchmal führen die Diskussionen trotz straffer<br />

Versammlungsleitung ins Uferlose. Dann sollte man eine Beendigung der Debatte<br />

herbeiführen. Dies kann durch einen Antrag zur Geschäftsordnung erfolgen, der<br />

von der Versammlung verabschiedet wird.<br />

Rhetorisch besonders geschickte Versammlungsleiter können hier auch zu einem<br />

legalen Trick greifen. Man unterbricht die Debatte an geeigneter Stelle, um das bereits<br />

Gesagte noch einmal zusammenfassend wiederzugeben. In vielen Fällen führt<br />

dies dazu, dass die Mitglieder feststellen, dass eigentlich schon alles gesagt wurde,<br />

und es kommen keine weiteren Beiträge mehr.<br />

• Unterbrechung der Versammlung. Bei sehr langen Debatten oder Diskussionen,<br />

bei denen die Emotionen sehr hoch schlagen, kann der Versammlungsleiter<br />

die Aussprache unterbrechen. Die Unterbrechung kann aber auch dann notwendig<br />

werden, wenn sie von Einzelnen oder Gruppen innerhalb der Versammlung ge-<br />

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