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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Weitere Einzelheiten können auch in einer gesonderten Geschäftsordnung geregelt<br />

werden, die dann als Bestandteil der Satzung gilt. In diesem Fall muss in der<br />

Satzung auf diese Geschäftsordnung hingewiesen werden. Als Teil der Satzung<br />

können Änderungen dieser Geschäftsordnung dann auch nur mit Zustimmung der<br />

Mitgliederversammlung vorgenommen werden.<br />

Da der Vorstand lediglich von Zeit zu Zeit zusammentritt, sollte ein geschäftsführender<br />

Vorstand für die tägliche <strong>Verein</strong>sarbeit etabliert werden. Wer die Geschäftsführung<br />

übernimmt, wird ebenfalls in der Satzung geregelt. Die Geschäftsführung<br />

sollte praktischerweise einem Vorstandsmitglied übertragen werden. Es empfiehlt<br />

sich, in der Geschäftsordnung festzulegen, wie weit seine Entscheidungsbefugnis<br />

geht.<br />

Die Mitgliederversammlung<br />

Viele halten den Vorstand eines <strong>Verein</strong>s für das oberste Organ. Dies ist falsch. Die<br />

Mitgliederversammlung steht über dem Vorstand. Der Vorstand ist an die Weisungen<br />

der Mitgliederversammlung gebunden. Wegen seiner Bedeutung gehen wir<br />

auch auf die Mitgliederversammlung in einem eigenen Kapitel ein.<br />

Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung ergeben sich nicht nur aus der<br />

Satzung. Es gibt auch eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen, die hier zu beachten<br />

sind. Doch dazu mehr im entsprechenden Kapitel.<br />

Grundsätzlich gehören<br />

• Satzungsänderungen<br />

• Festsetzungen der Mitgliedsbeiträge<br />

• Wahl des Vorstands und<br />

• Entlastung des Vorstands<br />

zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung überwacht<br />

außerdem den Vorstand in seiner Geschäftsführungsaufgabe. Um diese Kontrollmaßnahmen<br />

wahrnehmen zu können, setzt die Mitgliederversammlung in der<br />

Satzung festgelegte Organe wie Kassenprüfer oder Revisoren ein.<br />

Die Mitgliederversammlung – auch Jahreshauptversammlung genannt – ist zwingend<br />

vorgeschrieben und muss mindestens einmal im Jahr zu Beginn des neuen<br />

Geschäftsjahrs durchgeführt werden.<br />

In der Satzung sollte geregelt werden, wann dies zu erfolgen hat. Dabei ist beispielsweise<br />

auch zulässig, in der Satzung zu bestimmen, dass die Mitgliederversammlung<br />

„innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres“ durchzuführen ist.

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