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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

(3) Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten, so fällt das Vermögen,<br />

wenn der <strong>Verein</strong> nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner<br />

Mitglieder diente, an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der<br />

Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen, anderenfalls an<br />

den Fiskus des Bundesstaats, in dessen Gebiet der <strong>Verein</strong> seinen Sitz hatte.<br />

Die Gründung eines <strong>Verein</strong>s, der ins <strong>Verein</strong>sregister eingetragen werden soll, ist ein<br />

juristischer Akt. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen,<br />

damit die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister klappt. Wichtigste Voraussetzungen sind:<br />

• Gründungsmitglieder in ausreichender Zahl<br />

• eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt<br />

wird<br />

• eine Satzung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht<br />

Die Gründungsmitglieder<br />

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung eines <strong>Verein</strong>s gehören (Mit-<br />

)Menschen, die von den Zielen des zu gründenden <strong>Verein</strong>s überzeugt und bereit<br />

sind, dem <strong>Verein</strong> beizutreten. Die ersten Mitstreiterinnen und Mitstreiter werden Sie<br />

wahrscheinlich im Freundeskreis, bei Bekannten oder Familienangehörigen finden.<br />

Oft sind es aber auch Menschen, mit denen Sie ein Schicksal teilen –beispielsweise<br />

Krankheiten der Kinder, eigene Behinderungen oder Ähnliches. Die zukünftigen<br />

<strong>Verein</strong>smitglieder müssen<br />

• sich mit den Zielen des zu gründenden <strong>Verein</strong>s identifizieren<br />

• bereit sein, dem <strong>Verein</strong> beizutreten<br />

• eine Gründungsversammlung durchführen<br />

• eine Satzung als für den <strong>Verein</strong> verbindlich verabschieden<br />

• die Vorstandsmitglieder entsprechend der beschlossenen Satzung wählen<br />

Mindestanzahl der Gründungsmitglieder<br />

Ein <strong>Verein</strong>, der in das <strong>Verein</strong>sregister eingetragen werden soll, braucht mindestens<br />

sieben Gründungsmitglieder, die bei der Gründungsversammlung persönlich anwesend<br />

sein müssen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 56 verankert.<br />

Sind zur Gründung weniger Personen anwesend, wird die Eintragung ins <strong>Verein</strong>sregister<br />

nach § 60 BGB verweigert.<br />

Die sieben <strong>Verein</strong>sgründer müssen persönlich bei der Gründungsversammlung anwesend<br />

sein. Es reicht also nicht aus, wenn schriftliche Anträge zur Mitgliedschaft<br />

vorliegen.

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