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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

260<br />

(3) Wird auf die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 verzichtet, sind sportliche<br />

Veranstaltungen eines Sportvereins ein Zweckbetrieb, wenn<br />

1. kein Sportler des <strong>Verein</strong>s teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder<br />

für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner<br />

sportlichen Betätigung zu Werbezwecken von dem <strong>Verein</strong> oder einem Dritten<br />

über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile<br />

erhält und<br />

2. kein anderer Sportler teilnimmt, der für die Teilnahme an der Veranstaltung<br />

von dem <strong>Verein</strong> oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem <strong>Verein</strong><br />

über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile<br />

erhält.<br />

Andere sportliche Veranstaltungen sind ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb. Dieser schließt die Steuervergünstigung nicht aus, wenn<br />

die Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, oder von Dritten geleistet<br />

werden.<br />

wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug.<br />

Verzeichnis der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig<br />

im Sinne des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind (Anlage 1 zu §<br />

48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)<br />

Abschnitt A<br />

1. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege,<br />

insbesondere die Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten,<br />

auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von<br />

Tierseuchen;<br />

2. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe;<br />

3. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare<br />

Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten<br />

sowie die Förderung der Denkmalpflege;<br />

a) die Förderung der Kunst umfaßt die Bereiche der Musik, der Literatur, der<br />

darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen<br />

Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen,<br />

wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;

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