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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sgründung<br />

Kunst und Kultur<br />

Die Förderung von Kunst und Kultur ist gemeinnützig. Zu den <strong>Verein</strong>en, die Kunst<br />

und Kultur fördern, gehören beispielsweise Musik- und Gesangsvereine. Musik-<br />

und Theaterschulen, Theater- und Schauspielvereine, Bühnenvereine. <strong>Verein</strong>e zur<br />

Pflege von Kunstsammlungen und Denkmälern.<br />

In manchen Bereichen fällt die Abgrenzung zur Heimatpflege schwer, was aber<br />

nicht von Bedeutung ist, da auch die Heimatpflege gemeinnützig ist.<br />

Zum Thema Musik muss angemerkt werden, dass es sich hier durchaus nicht nur<br />

um die sogenannte E-Musik („Ernste Musik“) handelt, die zur Gemeinnützigkeit<br />

führt. Junge Leute, die beispielsweise ein Musikfestival mit Rock- und Popgruppen<br />

planen, sollten überlegen, ob sie nicht einen <strong>Verein</strong> gründen wollen – auch, um das<br />

finanzielle Risiko zu minimieren.<br />

Sport<br />

Sport im Sinne der körperlichen Ertüchtigung ist gemeinnützig. Skat oder Bridge<br />

beispielsweise fallen nicht unter diese Regelung, einzig das „königliche Spiel“ stellt<br />

eine Ausnahme dar: Auch Schach wird als Sport anerkannt.<br />

Allerdings sind auch bei anderen sportlichen Aktivitäten die Grenzen der „körperlichen<br />

Ertüchtigung“ fließend. So gibt es bereits gemeinnützig anerkannte <strong>Verein</strong>e,<br />

die dem „Extrembügeln“ nachgehen, wobei man mit Bügelbrett bewaffnet in einer<br />

Felswand seine Wäsche bügelt.<br />

Als gemeinnützig ist jedoch lediglich die Förderung des Amateursports anerkannt.<br />

Der bezahlte Sport darf deshalb nicht Satzungszweck sein. Dessen ungeachtet kann<br />

der Sportverein neben dem Amateursport auch bezahlte Sportler unterhalten. Bezahlter<br />

Sport ist zwar nicht gemeinnützig und darf deshalb nicht Satzungszweck<br />

sein – ist aber der Hauptzweck die Förderung des Amateursports, kann im Nebenzweck<br />

durchaus bezahlter Sport gefördert werden.<br />

Wichtig ist, dass der folgende Satz in die Satzung aufgenommen wird:<br />

„Der <strong>Verein</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne<br />

des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.“<br />

Erwerbswirtschaftliche Zwecke müssen ausdrücklich ausgeschlossen werden, da Ihr<br />

neuer <strong>Verein</strong> sonst nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann. Dies bringt vor<br />

allem erhebliche steuerliche Nachteile mit sich (siehe auch das Kapitel „Das liebe<br />

Geld“).<br />

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