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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

führung sollte die Entlastung auch erteilt werden. Damit erklärt der <strong>Verein</strong>, dass<br />

er den Vorstand von sämtlichen erkennbaren Ansprüchen freistellt. Bei der verweigerten<br />

Entlastung behält sich umgekehrt der <strong>Verein</strong> die Geltendmachung von<br />

Ersatzansprüchen gegenüber dem Vorstand vor.<br />

Es ist also leichtsinnig, die Entlastung des Vorstands als bedeutungslose Formsache<br />

anzusehen. Sie hat weitreichende Konsequenzen.<br />

Damit viele kommen …<br />

Viele Mitgliederversammlungen leiden unter geringer Beteiligung. Die angesprochenen<br />

Themen der Tagesordnung finden die Mitglieder vielleicht nicht so wichtig<br />

oder gar langweilig. Sind dann von den (wenigen) Anwesenden Beschlüsse gefasst<br />

worden, werden diese meist noch von den Nichtanwesenden später kritisiert. Eine<br />

Situation, die immer wieder zu Spannungen im <strong>Verein</strong> führt. Es ist auch nicht selten,<br />

dass nur so wenige Mitglieder der Einladung Folge leisten, dass die Beschlussfähigkeit<br />

nicht gegeben ist. Lädt man dann satzungsgemäß zum zweiten Mal ein,<br />

kann es schnell passieren, dass die Teilnehmer der ersten, nicht beschlussfähigen<br />

Versammlung nun zur zweiten Versammlung nicht mehr erscheinen.<br />

Darum kann es empfehlenswert sein, die Mitgliederversammlung mit einem „gemütlichen“<br />

Teil zu verbinden. Damit ist nicht etwa die Mitgliederehrung gemeint,<br />

die oft sogar Teil der Mitgliederversammlung ist. Auch ein Vortrag ist meist nicht<br />

dazu geeignet, die Besucherzahlen einer Mitgliederversammlung merklich zu steigern.<br />

Ein gemeinsames Abendessen, ein Tanz- oder Filmabend können sich dagegen zu<br />

wahren Besuchermagneten entwickeln.<br />

Das muss doch nicht sein<br />

Ein anderes Problem von Mitgliederversammlungen sind Auseinandersetzungen<br />

der Mitglieder, die dann bei erhitzten Gemütern bis zu persönlichen Beleidigungen<br />

führen. Solche „Beiträge“ können den Versammlungsablauf nicht nur stören, sondern<br />

sogar dazu führen, dass die Versammlung überhaupt nicht mehr weitergeführt<br />

werden kann – von privaten juristischen Auseinandersetzungen ganz abgesehen.<br />

Deshalb sollte man sich bei der Festlegung der Tagesordnung noch einmal genau<br />

überlegen, wer von den Themen direkt betroffen ist und ob es hier Probleme geben<br />

kann. Die dann ausgemachten „Streithähne“ sollte man schon im Vorfeld der Versammlung<br />

zu einem Gespräch einladen.<br />

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