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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die Mitgliederversammlung<br />

Nachdem die Tagesordnung bekannt gegeben – und eventuell geändert – wurde,<br />

ruft der Versammlungsleiter die einzelnen Punkte auf und stellt sie zur Diskussion.<br />

Während der Aussprache achtet er darauf, dass die Redebeiträge und Anträge zum<br />

Tagesordnungspunkt gehören. Anträge müssen sich nicht immer auf den zu fassenden<br />

Beschluss beziehen, sie können zum Beispiel auch das Verfahren betreffen.<br />

Auch während der Erledigung der Tagesordnung können noch Anträge zur Geschäftsordnung<br />

gestellt werden, die vorrangig diskutiert und beschlossen werden<br />

müssen.<br />

• Kontrolle der Wortmeldungen.<br />

Der Versammlungsleiter hat dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder zu Wort kommen.<br />

Er ist nicht verpflichtet, die Redebeiträge nach der Reihenfolge der Wortmeldungen<br />

abzuwickeln.<br />

Wenn er es zum Beispiel für vernünftiger hält, die Redebeiträge nach Sachzusammenhängen<br />

zu sortieren, kann er dies tun. Er sollte dies aber bereits während der<br />

Annahme der Wortmeldungen gegenüber der Versammlung erläutern.<br />

• Informationsrecht der Mitglieder.<br />

Die Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung ein umfassendes Auskunfts-<br />

und Einsichtsrecht in die Belange des <strong>Verein</strong>s. Dabei muss aber der Auskunftsgebende<br />

– in den meisten Fällen der Vorstand – in der Lage sein, die gewünschte Auskunft<br />

zu geben. Es dürfte jedem klar sein, dass nicht jede Frage aus dem Stegreif<br />

beantwortet werden kann. Der Vorstand sollte sich aber auf jeden Fall gut auf die<br />

Mitgliederversammlung vorbereiten.<br />

Zur Klarstellung: Der Vorstand ist dem <strong>Verein</strong> als juristische Person verpflichtet.<br />

Deshalb kann ein einzelnes Mitglied keine Einsicht der Bücher verlangen. Der Vorstand<br />

hat aber in der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzugeben. Hier hat<br />

jedes Mitglied die Möglichkeit, bei deutlich werdenden Unstimmigkeiten …<br />

• eine Sonderprüfung zu verlangen,<br />

• die Entlastung einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstands<br />

zu verweigern,<br />

• die Abwahl des Vorstands zu beantragen.<br />

Die Entscheidung hierüber liegt wieder bei der Mitgliederversammlung, die auf<br />

Antrag die entsprechenden Beschlüsse durch Abstimmung fasst.<br />

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