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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Bei Veranstaltungen, die der <strong>Verein</strong> durchführt, muss geprüft werden, ob diese<br />

polizei- oder ordnungsrechtlich meldepflichtig sind. Dann sind eventuell die Gemeindeverwaltung<br />

und/oder die Ortspolizeibehörde zu informieren.<br />

Was ist eigentlich ein Förderverein?<br />

Sicherlich haben Sie auch schon von Fördervereinen gehört. Dabei handelt es sich<br />

zunächst um einen <strong>Verein</strong> wie jeder andere auch, der sich also den gleichen Bestimmungen<br />

unterwerfen muss, wie sie zuvor beschrieben wurden.<br />

Der Unterschied liegt hier im <strong>Verein</strong>szweck: Der Zweck des <strong>Verein</strong>s besteht hier<br />

nämlich ausschließlich in der Mittelbeschaffung für andere.<br />

Dieser <strong>Verein</strong>szweck muss in der Satzung des Fördervereins festgeschrieben werden.<br />

Der entsprechende Passus könnte beispielsweise so aussehen:<br />

„Zweck des <strong>Verein</strong>s ist die ideelle und finanzielle Unterstützung/Förderung des<br />

Turnvereins Jahn in Musterstadt. Dies wird insbesondere durch die Beschaffung<br />

von Mitteln aller Art, sei es durch Beiträge, Spenden oder durch die Durchführung<br />

von Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen, verwirklicht.<br />

Der <strong>Verein</strong> ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke. Mittel des <strong>Verein</strong>s dürfen ausschließlich für die in dieser Satzung<br />

festgelegten Zwecke verwendet werden. Zuwendungen an <strong>Verein</strong>smitglieder sind<br />

ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des <strong>Verein</strong>s<br />

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

Die <strong>Verein</strong>sämter nach dieser Satzung werden ehrenamtlich ausgeführt.“<br />

In den meisten Fällen werden Fördervereine aus steuerlichen Gründen ins Leben<br />

gerufen (siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel „Das liebe Geld“). Wenn<br />

ein <strong>Verein</strong> nach Abzug eines Freibetrages (derzeit 3.835 Euro) eine bestimmte Umsatzgrenze<br />

überschreitet (derzeit 30.678 Euro), muss er Körperschafts- beziehungsweise<br />

Gewerbesteuer zahlen.<br />

Wenn nun die Einnahmen auf zwei <strong>Verein</strong>e verteilt werden, erhöht sich faktisch<br />

auch die Umsatzgrenze auf das Doppelte.<br />

Oft ist aber auch der Erfolg des zu fördernden <strong>Verein</strong>s ein Grund, den Förderverein<br />

zu gründen. Wenn beispielsweise hohe Aufwendungen entstehen, weil ein Sportverein<br />

mit seinen Mannschaften in höheren Spielklassen antritt, empfiehlt sich in<br />

vielen Fällen die Gründung eines Fördervereins.

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