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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

Hinweis:<br />

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt<br />

oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung<br />

angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für<br />

die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim<br />

Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).<br />

Wer unterschreibt eine Spendenquittung?<br />

Grundsätzlich ist lediglich der vertretungsberechtigte Vorstand, wie er im <strong>Verein</strong>sregister<br />

eingetragen ist, befugt, Spendenquittungen auszustellen. Allerdings kann<br />

der Vorstand per Beschluss diese Aufgabe delegieren. Meist wird die Befugnis an<br />

den Kassierer übertragen. Dieser Vorstandsbeschluss sollte auf jeden Fall schriftlich<br />

festgehalten werden.<br />

Kleinspenden<br />

Spenden bis 100 Euro gelten als Kleinspenden. Hier reicht als Nachweis ein Barzahlungsbeleg<br />

oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug) aus. Zusätzlich<br />

benötigt der Spender einen vereinfachten Beleg des <strong>Verein</strong>s.<br />

Dieser kann sich (auch vorgedruckt) auf der Durchschrift des Überweisungsträgers<br />

oder auf dem am Überweisungsträger anhängenden Abschnitt befinden. Dabei<br />

müssen sich dort folgende Angaben befinden:<br />

• der steuerbegünstigte Zweck<br />

• Angaben über die Freistellung des <strong>Verein</strong>s von der Körperschaftsteuer<br />

• Angaben, ob es sich um Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt<br />

Die Buchungsbestätigung muss folgende Punkte umfassen:<br />

168<br />

• Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers<br />

• den gespendeten Betrag<br />

• den Buchungstag<br />

Was sonst noch zu beachten ist<br />

Sammelbestätigungen sind zulässig. Dann heißt es auf der Spendenquittung (siehe<br />

Mustervorlage) statt „Bestätigung“ „Sammelbestätigung“. Außerdem müssen die<br />

einzelnen Spenden mit Tag der Spende und dem Betrag entweder auf der Rückseite<br />

oder einer beigefügten Anlage gemacht werden.<br />

Ist der Freistellungsbescheid des <strong>Verein</strong>s bei Ausstellung der Spendenquittung älter<br />

als fünf oder die vorläufige Bescheinigung älter als drei Jahre, besteht die Gefahr,<br />

dass das Finanzamt den Abzug des Spenders ablehnt.

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