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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sveranstaltung<br />

Viele Versicherungen schließen Risiken aus, die gerade bei Veranstaltungen wichtig<br />

zu versichern sind. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der Versicherung und<br />

lassen Sie sich mündliche Zusagen grundsätzlich schriftlich bestätigen.<br />

10 GEMA<br />

Ein Reizthema bei jeder Veranstaltung mit künstlerischen Darbietungen – auch<br />

Dichterlesungen – ist die GEMA. Dichterlesungen deshalb, weil die GEMA auch die<br />

Interessen der VG Wort vertritt, die eigentlich die gleichen Aufgaben wie die GEMA<br />

hat, wobei sich ihre Arbeit auf die Rechte von Schriftstellern bezieht.<br />

Für viele ehrenamtliche Veranstalter ist es unverständlich, dass für eine Leistung<br />

zweimal gezahlt werden soll – das Künstlerhonorar und die GEMA. Deshalb eine<br />

kurze Erläuterung, welche Bedeutung die GEMA hat.<br />

Bei der GEMA handelt es sich um die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs-<br />

und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA sichert die Rechte von Komponisten,<br />

Textern und Musikverlegern auf eine ihrer Leistung entsprechenden Vergütung.<br />

Ein Honorar steht allen diesen Personen zu, wenn das von ihnen geschaffene<br />

oder verwaltete Werk vorgeführt wird. Doch sie haben keine Möglichkeit zu<br />

kontrollieren, wann wo und wie oft ihre Werke eingesetzt und vorgeführt werden.<br />

Diese Überwachung ist die zentrale Aufgabe der GEMA. Als sogenannter „wirtschaftlicher<br />

<strong>Verein</strong> kraft staatlicher Verleihung“ vertritt die GEMA rund 75.000<br />

Mitglieder in Deutschland und weit über eine Million ausländische Berechtigte.<br />

Die GEMA übernimmt primär zwei Funktionen. Sie hilft den Musiknutzern, in unserem<br />

Falle also dem <strong>Verein</strong>, alle Rechte zur Musiknutzung zu erwerben.<br />

Gleichzeitig leitet sie die Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und<br />

Musikverleger weiter. Wer Musik öffentlich einsetzt, zahlt deshalb die Lizenz über<br />

die GEMA an die Künstler.<br />

Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist damit im Normalfall<br />

automatisch Kunde der GEMA. Dazu gehört auch der <strong>Verein</strong>, der eine Musikveranstaltung<br />

durchführt. Was eine öffentliche Vorführung ist, wird im Urheberrechtsgesetz<br />

definiert:<br />

Dort heißt es, dass eine öffentliche Vorführung nicht von der Zahlung eines Beitrags<br />

oder Eintrittsgeldes abhängig ist. Auch die Anzahl der Personen, die die Vorführung<br />

verfolgen, spielt keine Rolle. So ist fast jede Situation öffentlich, in der<br />

zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören.<br />

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