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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Verein</strong> 2008<br />

244<br />

• eventuelle Absprachen mit externen, an der Veranstaltung beteiligten Personen<br />

• Vorbereitung der Räume für Referenten und Artisten<br />

Und danach...<br />

Es ist geschafft. Ihre Veranstaltung war ein voller Erfolg! Die Gäste waren zufrieden<br />

und alle Helfer haben einen guten Job gemacht. Gut so!<br />

Doch zu einer guten Veranstaltung gehört auch ein anschließendes Treffen mit den<br />

Aktiven des Abends.<br />

Bedenken Sie, dass diese <strong>Verein</strong>smitglieder die Veranstaltung erst ermöglicht haben<br />

– und am wenigsten von dem Fest hatten.<br />

Bitte nutzen Sie diesen Abend nicht für eine harsche Manöverkritik. Wenn Sie<br />

gleich an diesem Abend über alles reden, was eventuell doch schiefging (und auch<br />

bei der besten Planung geht immer noch etwas daneben), dürfen Sie sich nicht<br />

wundern, wenn bei der nächsten Aktivität keine Helfer mehr zur Verfügung stehen.<br />

Denn nach dem Fest ist vor dem Fest!<br />

Hilfen für Helfer – Gesetzesänderungen kommen!<br />

Bei Drucklegung dieses Buches war die von der Bundesregierung gestartete Initiative<br />

„Hilfen für Helfer“ noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Da aber mit einer<br />

breiten Zustimmung des Parlaments gerechnet werden kann und die Bestimmungen<br />

rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft treten sollen, haben wir uns entschlossen,<br />

die zu erwartenden Gesetzesänderungen hier aufzuführen. Folgende Neuerungen<br />

sind zu erwarten.<br />

1. Steuerabzug bei freiwilliger ehrenamtlicher Betreuung<br />

Für nebenberuflich Engagierte gibt es die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ (siehe<br />

2.). Wer aber gänzlich ehrenamtlich tätig ist, ging bisher leer aus. Nach dem<br />

Konzept „Hilfen für Helfer“ sollen Personen, die ehrenamtlich und unentgeltlich<br />

alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, 300 Euro steuermindernd geltend<br />

machen können.<br />

Voraussetzung ist, dass man mindestens monatlich 20 Stunden tätig ist und für<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen gemeinnützigen <strong>Verein</strong><br />

arbeitet.

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