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WISO Mein Verein - Buhl Replication Service GmbH

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Die <strong>Verein</strong>sfinanzen<br />

werden, sind dies natürlich Satzungsänderungen. Deshalb sollte der Antrag auf<br />

Anerkennung der Gemeinnützigkeit noch vor der Beantragung der Eintragung ins<br />

<strong>Verein</strong>sregister erfolgen.<br />

Nach der Gründung eines <strong>Verein</strong>s liegen natürlich noch keine Unterlagen über<br />

die ordnungsgemäße – also satzungskonforme – Mittelverwendung vor. Darum<br />

benötigen Sie zunächst für den Antrag lediglich die <strong>Verein</strong>ssatzung. Auf Basis der<br />

Satzung wird dann eine vorläufige, zeitlich befristete Bescheinigung ausgestellt.<br />

Wie das Finanzamt prüft<br />

Die Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt im Steuerbescheid (auch<br />

Freistellungsbescheid genannt) festgestellt. Ab diesem Moment stehen dem <strong>Verein</strong><br />

die gesetzlichen Steuervergünstigungen zu, auf die im Folgenden noch näher eingegangen<br />

wird.<br />

Zur Prüfung, ob die <strong>Verein</strong>smittel ordnungsgemäß verwendet werden, sind alle<br />

Einnahmen und Ausgaben zu belegen. Die Belege sind in chronologischer Reihenfolge<br />

aufzubewahren. Anhand dieser Unterlagen prüft das Finanzamt – rechtzeitig<br />

vor Ablauf des vorläufigen Bescheids –, ob die Gemeinnützigkeit weiter erteilt<br />

werden kann.<br />

Diese Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie eine Einnahmeüberschussrechnung<br />

durchführen, auf die wir noch eingehen werden. Sie ist die Mindestbuchhaltung,<br />

die aber bei den meisten <strong>Verein</strong>en ausreicht.<br />

In unregelmäßigen Abständen – in der Regel alle drei bis vier Jahre – verlangt das<br />

Finanzamt vom <strong>Verein</strong> eine Steuererklärung. Auf der Basis dieser Erklärung wird<br />

geprüft, ob die Gemeinnützigkeit weiter gewährt werden kann.<br />

Welche steuerlichen Vorteile bringt die Gemeinnützigkeit?<br />

Die Gemeinnützigkeit bietet dem <strong>Verein</strong>, eine Menge steuerliche Vorteile, die wir<br />

in diesem Buch nur anreißen wollen. Detailinformationen hierzu erhalten Sie auch<br />

von Ihrem zuständigen Finanzamt.<br />

An dieser Stelle sei auch auf eine Broschüre des Finanzministeriums des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Die Broschüre „<strong>Verein</strong>e und Steuern“„ kann<br />

direkt vom Informationsreferat des Finanzministeriums (Jägerhofstraße 6, 40479<br />

Düsseldorf) bezogen werden. Die Broschüre kann auch telefonisch (0211/4972-<br />

2000), per Fax (0211/4972-2300) oder per E-Mail (Presse@fm.nrw.de) angefordert<br />

werden.<br />

Aber auch die Finanzämter beziehungsweise Finanzministerien anderer Länder halten<br />

Broschüren vor, in denen Ihnen nicht nur das Prozedere zur Anerkennung der<br />

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