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Die Internationale I.A.A. V 0.2

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I.A.A. UND JUGEND / INTERNATIONALE AKTIONEN 65<br />

Jugend vom Klassenkampf und von einer höheren geistigen Entwicklung abzuhalten<br />

und sie zu einem mechanischen, nicht klassenbewußten Instrument macht,<br />

anstatt zu denkenden und aktionsfähigen Menschen;<br />

e) die Jugend dazu aufzumuntern, sich rechtzeitig an der Gewerkschaftsbewegung<br />

zu beteiligen, damit jeder nach seinen Fähigkeiten und Anlagen auf seine Weise<br />

an dem Werke teilnimmt, und die Gewerkschaften mit guten Elementen bereichert,<br />

auf daß diese vor dem Einfluß der Verknöcherung bewahrt werden, die<br />

nicht mehr das Denken und Wollen der Arbeiterschaft widerspiegeln;<br />

f) in den Ländern, wo noch keine Jugendbewegung innerhalb unserer Ideenrichtung<br />

besteht, alle Kraft aufzubieten, um dort eine solche ins Leben zu rufen;<br />

g) dahin zu trachten, die Jugend über die Grenzen der Staaten hinaus zu vereinigen<br />

durch internationale Konferenzen, die diesem Ziele gewidmet sind.<br />

VII.<br />

Resolution über die internationalen Aktionen der I.A.A.<br />

Um die internationale Aktion der I.A.A. auf eine solide Grundlage zu stellen,<br />

schlägt der II. Kongreß der I.A.A. im März 1925 zu Amsterdam vor:<br />

1. daß jede Landesorganisation der I.A.A. eine internationale Aktionskommission<br />

bildet, an deren Spitze das Mitglied des Büros der I.A.A. oder dessen Ersatzmann<br />

steht. <strong>Die</strong>se Kommission unternimmt die notwendigen Arbeiten, um praktische Hilfeleistungen<br />

des revolutionären Proletariats der verschiedenen Länder allen Bewegungen<br />

und jeder Agitation zukommen zu lassen, die die Grenzen eines einzigen Landes überschreiten;<br />

2. daß die Landesorganisation, die direkt an der Unterstützung interessiert ist,<br />

dem Sekretariat der I.A.A. die Lage der Krise sowie die Art schildert, auf welche sie<br />

die Hilfe der I.A.A. für möglich hält.<br />

3. Das Sekretariat der I.A.A. sendet unverzüglich an alle internationalen Aktionskommissionen<br />

aller angeschlossenen Organisationen und, wo solche nicht vorhanden<br />

sind, an die Organisationen selbst alle notwendigen Belege und Vorschläge, die ihm<br />

zugegangen sind und die der Ausschuß oder das Sekretariat für zweckmäßig hält.<br />

4. <strong>Die</strong> internationalen Aktionskommissionen sollten nach der Art der Agitation,<br />

die sie zu unternehmen beabsichtigen, die Mitarbeit der proletarischen Gewerkschaftsorganisationen<br />

oder anderen revolutionären Organisationen bei dem unternommenen<br />

Werke zu erreichen suchen.<br />

5. <strong>Die</strong> internationalen Aktionskommissionen geben ihren respektiven Landesorganisationen<br />

wenigstens allmonatlich einen Bericht über ihre Tätigkeit. Eine Abschrift<br />

dieses Berichtes soll dem Sekretariat der I.A.A. zugesandt werden.<br />

Es versteht sich von selbst, daß im Falle von Verfolgungen, Gefangensetzung oder<br />

anderen Fällen, die durch Telegraphenagenturen usw. verbreitet und der ganzen Welt<br />

zur Kenntnis gelangen sowie ein unverzügliches Eingreifen seitens des Proletariats nötig<br />

machen, die internationalen Aktionskommissionen sofort in jedem besonderen Falle in<br />

Tätigkeit treten, ohne erst Rundschreiben oder Aufforderungen der I.A.A. abzuwarten.<br />

VIII.<br />

Manifest gegen den Krieg.<br />

Der Kongreß beschließt, die angeschlossenen Landesorganisationen aufzufordern,<br />

überall in allen Städten und Orten aller Länder am ersten Sonntag im Monat August<br />

antimilitaristische Versammlungen anläßlich des Ausbruches des Weltkrieges abzuhalten.<br />

<strong>Die</strong>se Versammlungen können auch mit anderen Organisationen gemeinsam unternommen<br />

werden, die für den Ausbruch des Weltkrieges nicht verantwortlich gemacht<br />

werden können.<br />

IX.<br />

<strong>Die</strong> I.A.A. und die internationalen Industrieföderationen.<br />

Nachdem die Delegierten des II. Kongresses der I.A.A. auf die Notwendigkeit<br />

engerer Verbindungen zwischen den einzelnen Industrieföderationen oder Berufsorganisationen<br />

der verschiedenen Länder hingewiesen haben, beschließt der Kongreß,<br />

zunächst drei internationale Sekretariate zu gründen und zwar:

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