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Die Internationale I.A.A. V 0.2

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136 MEXIKO: DAS LANDPROBLEM<br />

Großgrundbesitzer und Hazienderos befinden,<br />

die ihre Positionen in der Hitze<br />

der letzten Kämpfe um die Macht wieder<br />

befestigt haben.<br />

<strong>Die</strong> Kleinbürokratie aus der vorrevolutionären<br />

Zeit (die sogenannten „Bewaffneten<br />

Bürger") und jene, die sich in<br />

den Jahren 1910—15 die „Intellektuellen"<br />

in der Arbeiterbewegung nannten, haben<br />

sich zu einer politischen Partei, der „Nationalen<br />

Agrarpartei" konstituiert, deren<br />

Aufgabe Verteidigung und Schutz der<br />

neuen und alten Landbesitzer und Hazienderos<br />

ist und die bald vermittels der<br />

Comission Nacional Agraria (Nationalen<br />

Agrarkommission, eine Regierungsinstanz,<br />

die geschaffen wurde zum Zwecke der<br />

Landaufteilung) Verordnungen erläßt,<br />

bald den kleinen Grundbesitz schützt. So<br />

wie der Staat, wenn er sich an die Arbeiter<br />

wendet, ihnen den Eintritt in die<br />

„Confederacion Regional Obrere Mexicane<br />

(C.RO.M.), Regionale Arbeiterkonföderation<br />

Mexikos, empfiehlt, empfehlen<br />

Staat und Grundbesitzer der Landbevölkerung<br />

den Beitritt zur „Nationalen<br />

Agrarpartei". <strong>Die</strong>se Empfehlungen lassen<br />

auf das klarste die offiziell anerkannte<br />

Position erkennen, welche jene einnehmen,<br />

in deren Händen der größte Teil<br />

der organisierten Landarbeiterschaft sich<br />

befindet.<br />

<strong>Die</strong> Confederation General de Trabajadores,<br />

Allgemeine Arbeiterkonföderation<br />

Mexikos (C.G.T), muß bekennen, bis zum<br />

heutigen Tage hat sie Kämpfe zugunsten<br />

der Landarbeiterbevölkerung nicht nur<br />

vergessen, sondern gradezu unbeachtet<br />

gelassen; bis zum heutigen Tage dachte<br />

sie nicht daran, eine eigene Landarbeiterbewegung<br />

zu begründen; sie begnügte sich<br />

damit, ihre anarchistischen Prinzipien inmitten<br />

der Landbevölkerung zu propagieren,<br />

griff aber nicht direkt in ihre täglichen<br />

Kämpfe ein. Der Beitritt von Landarbeiterorgnisationen<br />

in die C.G.T. vollzog<br />

sich spontan und viele hiervon figurierten<br />

und figurieren nur als platonische<br />

Anhänger unserer C.G.T.<br />

Der III. Kongreß der C.G.T. hat dieses<br />

Problem ernsthaft zu behandeln, denn ein<br />

starker Block von Landarbeitern aus dem<br />

Staate Veracruz erklärte sich für den Beitritt<br />

und forderte, daß man den täglichen<br />

Kämpfen der Landarbeiterschaft große<br />

Aufmerksamkeit widmen solle; unglücklicherweise<br />

verursachte der jetzt beendete<br />

Aufstand unter Führung von De la<br />

Huerta, daß dieser Block von Landarbeitern<br />

auf dem Kongreß nicht vertreten<br />

sein kann.<br />

<strong>Die</strong> C.G.T. wünscht, daß noch vor<br />

Uebergabe der Schlußanträge an den<br />

IV. Kongreß, man im kommenden Mai<br />

Gelegenheit nehmen solle, den Delegierten<br />

des Kongresses in Amsterdam eine ausreichend<br />

breite Information über die Situation<br />

der Landarbeiter und über die Landarbeiterbewegung<br />

in Mexiko zu geben.<br />

<strong>Die</strong> Lage vor dem Jahre 1910.<br />

Elisé" Reclus schrieb bezüglich Mexiko:<br />

„Der Krieg um die Unabhängigkeit vertrieb<br />

die Spanier, aber das System des<br />

Großgrundbesitzers, das sie eingeführt<br />

heften, blieb bestehen. <strong>Die</strong> Haziendas sind<br />

keine Güter, sondern ganze ausgedehnte<br />

Landstrecken, welche die Größe eines Kant<br />

tons oder eines Departements haben; eine<br />

mittelmäßige Hazienda umfaßt 88 Quadratkilometer<br />

Fläche, aber im Norden der<br />

Republik gibt es solche, die sich über eine<br />

Fläche ausdehnen, die 100mal größer ist<br />

wie ein französisches Departement. Der<br />

Boden von Saltillo bis Zacatecas, eine<br />

Fläche von 300 Kilometern, gehört nur<br />

drei Eigentümern."<br />

Wahr ist es, daß dieses System sich<br />

erhalten hat; es erneuert und befestigt<br />

sich mit jeder Militärrevolte und jedem<br />

politischen Aufstand. Generäle und Politikanten<br />

erhalten unverändert das Recht<br />

auf den von Fernando Cortez ererbten<br />

Bodenbesitz. Sowohl vor der Revolution<br />

im Jahre 1910 wie später waren Gesetze,<br />

die das Landproblem lösen sollten, nur<br />

dazu angetan, die Eroberer des Grund und<br />

Bodens zu schützen und zu protegieren.<br />

Wenn es nach dem Jahre 1910 das Gesetz<br />

über die Gemeindetriften war, das<br />

die großen Landeroberer beschützte, so<br />

war es aus dem Jahre 1910 das Gesetz<br />

über unbebaute Ländereien, welches<br />

genau das gleiche tat. „Jeder Mexikaner",<br />

so sagte man, hat das Recht auf den<br />

Boden; es genügt, unbewohntes Land anzuzeigen,<br />

um es als Besitz zugesprochen zu<br />

bekommen." Bis zum Jahre 1899 sind auf<br />

diese Weise 38 249 373 Hektar Land vermittels<br />

64 Eigentumstitel an 28 Personen<br />

übertragen worden. (Statistik des Sekretariats<br />

für Unterricht und Künste, 1910,<br />

S. 73). Wenn jeder Mexikaner das Recht<br />

auf Bodenbesitz hat, wie kommt es dann,<br />

daß 38 Millionen Hektar Ländereien unter<br />

28 Personen verteilt werden? Staatsmänner,<br />

Militär und der Klerus bildeten<br />

große Landvermessungsgesellschaften, mit<br />

deren Hilfe sie ganz einfach die legale<br />

und gerichtliche Zuerkennung erzielten.<br />

Jede legale Zuerkennung umfaßte Tausende<br />

von Hektaren; es genügt, hier dar-

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