Die Internationale I.A.A. V 0.2
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136 MEXIKO: DAS LANDPROBLEM<br />
Großgrundbesitzer und Hazienderos befinden,<br />
die ihre Positionen in der Hitze<br />
der letzten Kämpfe um die Macht wieder<br />
befestigt haben.<br />
<strong>Die</strong> Kleinbürokratie aus der vorrevolutionären<br />
Zeit (die sogenannten „Bewaffneten<br />
Bürger") und jene, die sich in<br />
den Jahren 1910—15 die „Intellektuellen"<br />
in der Arbeiterbewegung nannten, haben<br />
sich zu einer politischen Partei, der „Nationalen<br />
Agrarpartei" konstituiert, deren<br />
Aufgabe Verteidigung und Schutz der<br />
neuen und alten Landbesitzer und Hazienderos<br />
ist und die bald vermittels der<br />
Comission Nacional Agraria (Nationalen<br />
Agrarkommission, eine Regierungsinstanz,<br />
die geschaffen wurde zum Zwecke der<br />
Landaufteilung) Verordnungen erläßt,<br />
bald den kleinen Grundbesitz schützt. So<br />
wie der Staat, wenn er sich an die Arbeiter<br />
wendet, ihnen den Eintritt in die<br />
„Confederacion Regional Obrere Mexicane<br />
(C.RO.M.), Regionale Arbeiterkonföderation<br />
Mexikos, empfiehlt, empfehlen<br />
Staat und Grundbesitzer der Landbevölkerung<br />
den Beitritt zur „Nationalen<br />
Agrarpartei". <strong>Die</strong>se Empfehlungen lassen<br />
auf das klarste die offiziell anerkannte<br />
Position erkennen, welche jene einnehmen,<br />
in deren Händen der größte Teil<br />
der organisierten Landarbeiterschaft sich<br />
befindet.<br />
<strong>Die</strong> Confederation General de Trabajadores,<br />
Allgemeine Arbeiterkonföderation<br />
Mexikos (C.G.T), muß bekennen, bis zum<br />
heutigen Tage hat sie Kämpfe zugunsten<br />
der Landarbeiterbevölkerung nicht nur<br />
vergessen, sondern gradezu unbeachtet<br />
gelassen; bis zum heutigen Tage dachte<br />
sie nicht daran, eine eigene Landarbeiterbewegung<br />
zu begründen; sie begnügte sich<br />
damit, ihre anarchistischen Prinzipien inmitten<br />
der Landbevölkerung zu propagieren,<br />
griff aber nicht direkt in ihre täglichen<br />
Kämpfe ein. Der Beitritt von Landarbeiterorgnisationen<br />
in die C.G.T. vollzog<br />
sich spontan und viele hiervon figurierten<br />
und figurieren nur als platonische<br />
Anhänger unserer C.G.T.<br />
Der III. Kongreß der C.G.T. hat dieses<br />
Problem ernsthaft zu behandeln, denn ein<br />
starker Block von Landarbeitern aus dem<br />
Staate Veracruz erklärte sich für den Beitritt<br />
und forderte, daß man den täglichen<br />
Kämpfen der Landarbeiterschaft große<br />
Aufmerksamkeit widmen solle; unglücklicherweise<br />
verursachte der jetzt beendete<br />
Aufstand unter Führung von De la<br />
Huerta, daß dieser Block von Landarbeitern<br />
auf dem Kongreß nicht vertreten<br />
sein kann.<br />
<strong>Die</strong> C.G.T. wünscht, daß noch vor<br />
Uebergabe der Schlußanträge an den<br />
IV. Kongreß, man im kommenden Mai<br />
Gelegenheit nehmen solle, den Delegierten<br />
des Kongresses in Amsterdam eine ausreichend<br />
breite Information über die Situation<br />
der Landarbeiter und über die Landarbeiterbewegung<br />
in Mexiko zu geben.<br />
<strong>Die</strong> Lage vor dem Jahre 1910.<br />
Elisé" Reclus schrieb bezüglich Mexiko:<br />
„Der Krieg um die Unabhängigkeit vertrieb<br />
die Spanier, aber das System des<br />
Großgrundbesitzers, das sie eingeführt<br />
heften, blieb bestehen. <strong>Die</strong> Haziendas sind<br />
keine Güter, sondern ganze ausgedehnte<br />
Landstrecken, welche die Größe eines Kant<br />
tons oder eines Departements haben; eine<br />
mittelmäßige Hazienda umfaßt 88 Quadratkilometer<br />
Fläche, aber im Norden der<br />
Republik gibt es solche, die sich über eine<br />
Fläche ausdehnen, die 100mal größer ist<br />
wie ein französisches Departement. Der<br />
Boden von Saltillo bis Zacatecas, eine<br />
Fläche von 300 Kilometern, gehört nur<br />
drei Eigentümern."<br />
Wahr ist es, daß dieses System sich<br />
erhalten hat; es erneuert und befestigt<br />
sich mit jeder Militärrevolte und jedem<br />
politischen Aufstand. Generäle und Politikanten<br />
erhalten unverändert das Recht<br />
auf den von Fernando Cortez ererbten<br />
Bodenbesitz. Sowohl vor der Revolution<br />
im Jahre 1910 wie später waren Gesetze,<br />
die das Landproblem lösen sollten, nur<br />
dazu angetan, die Eroberer des Grund und<br />
Bodens zu schützen und zu protegieren.<br />
Wenn es nach dem Jahre 1910 das Gesetz<br />
über die Gemeindetriften war, das<br />
die großen Landeroberer beschützte, so<br />
war es aus dem Jahre 1910 das Gesetz<br />
über unbebaute Ländereien, welches<br />
genau das gleiche tat. „Jeder Mexikaner",<br />
so sagte man, hat das Recht auf den<br />
Boden; es genügt, unbewohntes Land anzuzeigen,<br />
um es als Besitz zugesprochen zu<br />
bekommen." Bis zum Jahre 1899 sind auf<br />
diese Weise 38 249 373 Hektar Land vermittels<br />
64 Eigentumstitel an 28 Personen<br />
übertragen worden. (Statistik des Sekretariats<br />
für Unterricht und Künste, 1910,<br />
S. 73). Wenn jeder Mexikaner das Recht<br />
auf Bodenbesitz hat, wie kommt es dann,<br />
daß 38 Millionen Hektar Ländereien unter<br />
28 Personen verteilt werden? Staatsmänner,<br />
Militär und der Klerus bildeten<br />
große Landvermessungsgesellschaften, mit<br />
deren Hilfe sie ganz einfach die legale<br />
und gerichtliche Zuerkennung erzielten.<br />
Jede legale Zuerkennung umfaßte Tausende<br />
von Hektaren; es genügt, hier dar-