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Die Internationale I.A.A. V 0.2

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14<br />

Betriebsräte und Syndikalismus.<br />

die Gefahren und Auswüchse dieser Doktrin am besten kennengelernt.<br />

So hat die F.A.U.D. auf ihrem 14. Kongreß zu Erfurt in einer Resolution<br />

zu den gesetzlichen Betriebsräten im ablehnenden Sinne Stellung<br />

genommen, es jedoch ihren einzelnen Mitgliedern überlassen, sich<br />

daran zu beteiligen. Eine offizielle Beteiligung der F.A.U.D. an den<br />

Betriebsräten wurde abgelehnt. <strong>Die</strong>se Ablehnung stützt sich nicht nur<br />

auf einige besonders krasse Paragraphen des Betriebsrätegesetzes, wonach<br />

Betriebsräte bei Uebertretung ihrer Befugnisse zu Gefängnisstrafen<br />

verurteilt werden können, obgleich auch das ein Grund zur<br />

Ablehnung wäre. <strong>Die</strong> revolutionäre Arbeiterschaft hat aber mehr als<br />

einmal erfahren müssen, daß die gesetzlichen Betriebsräte zu Werkzeugen<br />

des Unternehmertums geworden sind, anstatt die Interessen<br />

ihrer Klassengenossen zu vertreten. Anzeichen hierfür haben sich<br />

schon bei den ersten Betriebsräten gezeigt, die ins Leben traten, noch<br />

ehe das Betriebsrätegesetz geschaffen war. <strong>Die</strong> Unternehmer suchten<br />

die Betriebsräte durch höfliches Entgegenkommen und durch Bevorzugung<br />

ihrer Wünsche zu bestechen. Wenn die Belegschaften nicht<br />

wachsam über ihre gewählten Betriebsräte sind und jedes Abweichen<br />

vom revolutionären Wege durch geeignetere Kameraden ersetzen, dann<br />

wird auch der Betriebsrat vor Korruption nicht bewahrt bleiben. <strong>Die</strong>ser<br />

intime Kontakt und die Identifizierung des Betriebsrates mit der Belegschaft<br />

wird durch die gesetzlichen Betriebsräte nicht gewährleistet,<br />

da diese staatlich zugelassene Funktionäre sind, die im Rahmen der<br />

gesetzlichen Bestimmungen sich selbst als eine Art Beamten fühlen<br />

und gerade durch ihre Gesetzlichkeit von dem Nimbus der staatlichen<br />

Autorität umgeben werden.<br />

Gewiß wird ein wahrhaft revolutionärrer Arbeiter durch seine<br />

Funktion als Betriebsrat niemals zu einem Unternehmerknecht werden,<br />

noch wird ihn die Gesetzlichkeit bestechen können. Unsere Genossen<br />

in den Betrieben können aber so manches Lied davon singen,<br />

wieviel Betriebsräte sich als gesetzlich patentierte Beamten dünken,<br />

und bei dem Obrigkeitsfimmel und der Autoritätsgläubigkeit des<br />

Deutschen ist die Einführung gesetzlicher Funktionen in die<br />

Arbeiterbewegung mit besonderer Vorsicht aufzunehmen.<br />

<strong>Die</strong> Ablehnung an der Teilnahme der gesetzlichen Betriebsräte<br />

bedeutet aber nicht die Verwerfung der Betriebsräte überhaupt. Der<br />

Gedanke, daß durch die Räte, durch die Betriebsräte in erster Linie,<br />

in weiterer Ausdehnung durch Bezirks- und Landesarbeiterräte die Arbeiterschaft<br />

sich größeren Einfluß verschaffen und sich schließlich dadurch<br />

in den Stand setzen könne, die Alleinherrschaft der Kapitalisten<br />

zu verdrängen, die Demokratie, die heute nur in der Politik besteht, in<br />

die Wirtschaft überzuführen, hat bei breiten Arbeitermassen festen<br />

Fuß gefaßt. In dieser Form werden die Betriebsräte auch von den reformistischen<br />

Gewerkschaften und von der Sozialdemokratie vertreten.<br />

<strong>Die</strong> Verbände der Roten Gewerkschaftsinternationale sehen<br />

in den Betriebsräten Zellen der kommunistischen Partei, deren<br />

Aufgabe darin besteht, die Arbeiterschaft der Betriebe für die Ziele<br />

der Partei zu gewinnen. Ueber diesen Rahmen hinaus ließt den kom-

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