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Tanulmányok a kézműipar történetéből

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egann. 46 Der Vater weiner Braut verpflichtete sich ihm 2000 und nach derEheschliessung weitere 2000 Gulden zur Verfügung zu stellen. Franz Heinrichverpflichtete sich zum Anfang des Zuckerbäckerunternehmens von Lánczky 4000Gulden W. W. Warenkredit zu geben. 47Am Anfang der Király Gasse (=Königgasse), im Gömöryschen Haus (heuteKirály Gasse 12) befand sich Lánczkys Zuckerbäckerei, wo er auch für Ankäuferverkaufte. 48 Nach elfjähriger Tätigkeit konnte er jenes Vermögensniveau erreichen,dass er die Möglichkeit hatte das in der Innenstadt, in der ehemaligen Schiffgasseunter der Nummer 419 (heute Kristóf (=Christoph) Platz 3.) stehende Hausanzukaufen. Hier im Interesse des ausser der Niederlassung in de Königsgassegemachten Warenverkaufs wurde von ihm und vom Zuckerbäcker JAKOBSTRAUSS, mit dem er ein latentes Gesellschaftsverhältnis gründete, einZuckerbäckerladen eröffnet. 50 Im Jahre 1831 wurde er gewählter Bürger 51 (einzigerder ihres Handwerk ausübenden Zuckerbäcker !). Sein Geschäftsgang müsste aberam Ende des Jahrzehntes zurückgefallen sein, wil er Darlehnen aufnehmen musste.Diese Darlehnen wurden zu seinen Lasten intabuliert. 52 Wegen seinerZahlungspflichten war er 1841 gezwungen sein Haus für 14200Conventionsmünzen und für die rückständige Kaufsumme: 9800Conventionsmünzen 4 Jahre Teilzahlungsgünstigung gebend zu verkaufen. 53 Daseine Schulden schon im Jahr des Verkaufes extabuliert wurden, kann man folgern,dass der Ausgleich durch den Aufwand des beim Hausverkauf bekommenenPreisanteils geschah. LÁNCZKY, als er alt wurde, 54 verkaufte er am Anfang von1847 seine Zuckerbäckerei für 4000 Conventionsmünzen. 55DOMINIK LESSER, der in Pressburg geboren wurde, 56 bekam dieBerechtigung seine Zuckerbäckertätigkeit zu führen, im Jahre 1821. 57 Einige Jahrespäter blieb er bei jenem Spezereihändler schuldig, bei dem er Zucker und andereverschiedene Waren kaufte. Seine Schuld von 1164 gulden W. W. und 33 Kreuzer,die bis zum März 1829 entstand, wurde zu seinen Lasten intabuliert. Es wurde dieZwangsvollstreckung durch den Gerichtshof der Stadt Pest laut des zur Bezahlungder übriggebliebenen Schuld verpflichtenden Urteils angeordnet. Bei diesem wurdeaber festgestellt, dass Lessar kein eigenes Vermögen hat, und seine, mit demHandwerk zusammenhängenden Mobilien zum Heiratsgut seiner Frau gehören. Indemselben Jahr verbrauchte Lessar zum Vergleich seiner früheren Schulden dievon den Eltern seiner Frau bekommenen 1000 Gulden. Der Grund seinerVerschuldung war, dass er opificium suum negliganda ac Cavenas et Cauponasfrequentando (das Handwerk vernachlässigend, Cafehäuser und Kneipenbesuchend) ein unordentliches Leben führte. 58 Seine Lage wurde so schlecht, dasser im Jahre 1832 den Stadtrat bat neben dem Ausüben seinesZuckerbäckerhandwerkes das Backen des so genannten Schweizer Gebäcks ihm zuerlauben. Er bekam die Berechtigung nicht. 59 Lessar verschuldete sich so sehr, dassseine Schwiegereltern im Jahre 1831 im Interesse der Sicherung der Vergütungihrer Forderung gegenüber ihrem Schwiegersohn baten alles Vermögen und dasZuckerbäckerunternehmen ihres Schwiegersohns in gerichtlichen Beschlag zunehmen und ihn vom Eingriff in die Führung des Zuckerbäckerunternehmens zu338

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