21.11.2013 Aufrufe

Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

— 549 —<br />

erfolgt. Auch wenn Zeitlohne gezahlt werden, rechnet der Unternehmer<br />

immer nur init dem Werte der Leistung, die der<br />

Arbeiter ihm liefert. Arbeiter, die <strong>nicht</strong> das erwartete Mindestmass<br />

leisten, werden als ungeeignet entlassen oder schlechter<br />

entlohnt. Anderseits k<strong>an</strong>n der Arbeiter, der mehr verdienen<br />

will als den Zeitlohn, sein Ziel nur dadurch erreichen, dass er<br />

zum Stiicklohn iibergeht oder einen Arbeitsplatz aufsucht, <strong>an</strong><br />

dem mehr verl<strong>an</strong>gt und daher auch mehr gezahlt wird.<br />

Es macht ferner keinen Untersehied aus, ob der Zeitlohn als<br />

Taglohn, Wochenlohn, Monats- oder Jahresgehalt gezahlt wird,<br />

ob die Kiindigungsfristen l<strong>an</strong>ger oder kiirzer sind, ob die Anstellung<br />

des Arbeiters fur l<strong>an</strong>gere Zeit oder gar fur Lebensdauer<br />

geschieht, ob der Arbeiter einen Anspruch auf Buhegehalt,<br />

Kr<strong>an</strong>kengeld, Urlaub, Witwen- und Waisenversorgung<br />

hat oder <strong>nicht</strong>. Die Frage, die sich der Unternehmer vorlegt,<br />

ist immer dieselbe : 1st es fiir mich vorteilhaft, einen Arbeitsvertrag<br />

dieser Art abzuschliessen ! Zahle ich fiir die Leistung,<br />

die ich erhalte, <strong>nicht</strong> zuviel !<br />

b) Alle sogen<strong>an</strong>nten sozialen Lasten gehen daher zu Lasten<br />

des Arbeitslohnes. Es ist ohne Bel<strong>an</strong>g, ob der Unternehmer<br />

berechtigt ist, die Beitrage, die er fiir Alters- und Invaliditatsversicherung,<br />

Witwen- und Waisenversorgung, Kr<strong>an</strong>kenkassen,<br />

Sterbekassen, Unfallversicherung und Arbeitslosenunterstiitzung<br />

zu zahlen hat, vom Arbeitslohn abzuziehen oder <strong>nicht</strong>.<br />

Diese Betrage werden, gleichviel wer sie zahlt, immer vom<br />

Arbeiter getragen.<br />

c) Das gleiche gilt von Lohnsteuern. Auch hier ist es ohne<br />

Bel<strong>an</strong>g, ob ein Eecht des Abzugs besteht. Jede Steuer, die nach<br />

dem Lohnaufw<strong>an</strong>d bemessen wird, trifft in letzter Linie den<br />

Arbeit slohn.<br />

d) Die Belastung, die dem Unternehmer aus den Arbeiterschutzgesetzen<br />

erwachst, wird auf den Lohn iiberwalzt. Wenn<br />

die L<strong>an</strong>ge des Arbeitstages gekiirzt wird und der Arbeiter diese<br />

Verkiirzung <strong>nicht</strong> (lurch Erhohung der Leistung wettmacht,<br />

d<strong>an</strong>n wird der Lohn, (wofera er Zeitlohn ist), entsprechend<br />

gekiirzt werden. Wird die Lohnsenkung durch einen weiteren<br />

Staatseingriff unmoglich gemacht, d<strong>an</strong>n treten alle Wirkungen<br />

einer durch Intervention <strong>an</strong>befohlenen Lohnsteigerung auf.<br />

Was von der Kiirzung der L<strong>an</strong>ge des Arbeitstages gilt, gilt<br />

mutatis mut<strong>an</strong>dis auch von den Arbeiterurl<strong>an</strong>ben und von alien<br />

ver w<strong>an</strong>d ten Bestimmungen.<br />

e) Wird <strong>an</strong>derseits dem Unternehmer, der Arbeiter einer<br />

bestimmten Art beschaftigt, ein Beitrag aus offentlichen Mitteln<br />

geleistet, so wird der Lohn, den der Arbeiter empf<strong>an</strong>gt,<br />

um den Betrag dieses Beitrags erhoht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!