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Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

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— 558 —<br />

abredung der Reichen, die die Arbeitsbedingungen ziemlich<br />

einheitlich festlege, nehme ihr jede Bedeutung.<br />

Wenn m<strong>an</strong> die Auffassung teilt, dass der Arbeitslohn nur<br />

den Ersatz der fiir die Erhaltung der Arbeitskraft und ihre<br />

Reproduktion vom Arbeiter gemachten Auslagen darstelle, oder<br />

wenn m<strong>an</strong> den Arbeitslohn als durch das Herkommen bestimmt<br />

<strong>an</strong>sieht, ist es folgerichtig, in jeder Erleichterung der dem Arbeiter<br />

durch den Arbeitsvertrag auferlegten Arbeitsverpflichtung<br />

einen einseitigen Gewinn des Arbeiters zu erblicken. Wenn<br />

der Lohn von der Leistung unabh<strong>an</strong>gig ist, wenn dem Arbeiter<br />

<strong>nicht</strong> das vergiitet wird, was das Getriebe des Marktes seiner<br />

Leistung als Preis zuweist, wenn der Unternehmer <strong>nicht</strong> eine<br />

bestimmte Menge von Arbeit bestimmter Qualitat, wenn er <strong>nicht</strong><br />

die Leistung, sondern den Knecht kauft, wenn der Lohn so tief<br />

ist, dass er aus natiirlichen Griinden gar <strong>nicht</strong> weiter sinken<br />

k<strong>an</strong>n, d<strong>an</strong>n verbessert m<strong>an</strong> die Lage des Arbeiters, wenn m<strong>an</strong><br />

die L<strong>an</strong>ge des Arbeitstages kiirzt. Die durch Staatsintervention<br />

verfugte Kiirzung der taglichen Arbeitszeit ist d<strong>an</strong>n in<br />

eine Reihe zu stellen mit den Massnahmen, durch die der Staat<br />

des 17., 18. und 19. Jahrhunderts die Robotpflicht der leibeignen<br />

oder erbuntert<strong>an</strong>igen Bauern schrittweise herabgesetzt und<br />

schliesslich g<strong>an</strong>z beseitigt hat, oder mit Dekreten, die die Arbeitslast<br />

von Strafgef<strong>an</strong>genen erleichtern. Die im Zuge der<br />

kapitalistischen Entwicklung erfolgte fortschreitende Kiirzung<br />

des Arbeitstages erscheint d<strong>an</strong>n als ein Sieg, den die ausgebeuteten<br />

Knechte iiber die harte Eigensucht der Herren davongetragen<br />

haben. Die sozialpolitischen Gesetze, die dem Arbeitgeber<br />

die Verpflichtung auferlegen, Aufwendungen besonderer<br />

Art zu Gunsten der Arbeiter zu machen, halt m<strong>an</strong> fiir Massnahmen,<br />

die den Arbeitern auf Kosten der Arbeitgeber Vorteile<br />

verschaffen, fiir die sie keinerlei Opfer zu bringen hatten.<br />

M<strong>an</strong> glaubt, dass es, um die Richtigkeit dieser Auffassung<br />

zu beweisen, geniige, sich darauf zu berufen, dass der einzelne<br />

Arbeiter auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen kaum Einfluss<br />

nehmen kb'nne. Die L<strong>an</strong>ge der taglichen Arbeitszeit, die<br />

Bestimmungen iiber die Arbeit <strong>an</strong> Sonn- und Feiertagen, iiber<br />

die Ruhe- und Essenspausen wahrend der taglichen Arbeit, iiber<br />

allfallige Arbeitsferien und iiber vieles <strong>an</strong>dere wiirden von den<br />

Unternehmern getroffen, ohne dass m<strong>an</strong> die Arbeiter um ihre<br />

Wiinsche befrage. Der Arbeiter habe sich den Arbeitsbedingungen,<br />

<strong>an</strong> deren Aufstellung er <strong>nicht</strong> mitgewirkt hat, zu unterwerfen,<br />

wenn er <strong>nicht</strong> der Not und dem Elend preisgegeben<br />

sein will.<br />

Von dem Fehler, der dieser Auffassung zugrundeliegt,<br />

wurde schon gesprochen. Die Unternehmer suchen <strong>nicht</strong> Arbeit

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