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Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

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bestiminten Minerals in absehbarer Zeit erschopft werden konnten.<br />

Denn fiir die Gegenwart erscheint die Versorgung mit<br />

Bergwerksboden jeglicher Art so reichlich, dass keine Anstalten<br />

zur Her<strong>an</strong>ziehung des gesamten Vorkommens in vollem Umf<strong>an</strong>ge<br />

getroffen werden. Die Bergwerke werden nur soweit<br />

abgebaut, als die fiir die Gewinnung von nutzbaren Steinen und<br />

Erden benotigten Mengen von Kapitalgutern und von Arbeit<br />

keine dringendere Verwendung finden konnen. Es gibt daher,<br />

<strong>nicht</strong> <strong>an</strong>ders als in der L<strong>an</strong>dwirtschaft, auch im Bergwesen<br />

Grenzbergwerke und extramarginale und daher <strong>nicht</strong> ausgebeutete<br />

Vorkomnien, und in jedem einzelnen Bergwerk wird das<br />

Mass der Abbaus durch den Preis der Produkte und der Kostengiiter<br />

begrenzt.<br />

IV. Der Boden als St<strong>an</strong>dort<br />

Die Verwendung von Boden als St<strong>an</strong>dort menschlicher<br />

Wohn- und Werkstatten und der Tr<strong>an</strong>sporteinrichtungen entzieht<br />

Bodenteile <strong>an</strong>derer Verwendung.<br />

Die Sonderstellung, die m<strong>an</strong> der stadtischen Grundrente,<br />

der Rente der Lage, in der alteren Theorie eingeraumt hat, ist<br />

fiir die moderne Theorie bedeutungslos. Dass fiir die Beniitzung<br />

von Boden, der fiir Wohnzwecke hoher gewertet wird,<br />

hohere Preise bewilligt werden, ist <strong>nicht</strong> auffallend. Ebenso<br />

selbstverst<strong>an</strong>dlieh ist es, dass m<strong>an</strong> fiir Werkstatten und Werkplatze<br />

Lagen bevorzugt, die Tr<strong>an</strong>sportkosten zu sparen erlauben,<br />

und dass m<strong>an</strong> bereit ist, fiir diesen Boden Preise zu zahlen,<br />

deren Hohe den erzielbaren Ersparnissen entspricht.<br />

Boden wird auch fiir Lustgarten, Park<strong>an</strong>lagen und Naturparks<br />

be<strong>an</strong>sprucht. Mit der Ausbildung der Liebe zur Natur,<br />

die fiir die Geistigkeit und das Gefiihlsleben der modernen<br />

Menschen kennzeichnend ist, hat die Bedeutung der Naturparks<br />

zugenommen. Der Boden der Hochgebirgsl<strong>an</strong>dschaften, der<br />

einst als von Felsen und Gletschern bedecktes Odl<strong>an</strong>d erschien,<br />

gilt heute als Quelle sehonsten Genusses.<br />

Dieser Boden ist seit altersher allgemein zug<strong>an</strong>glich. Auch<br />

wo er im Sondereigentum steht, ist der Eigentiimer in der<br />

Regel <strong>nicht</strong> befugt, ihn der Beniitzung durch W<strong>an</strong>derer zu entziehen<br />

oder ein Entgelt fiir diese Beniitzung zu fordern. Wer<br />

die Moglichkeit hat, sich im Gebirge aufzuhalten, darf sich<br />

unentgeltlich aller Schonheit erfreuen und darf die Gipfel<br />

und Taler als sein betrachten. Den nominellen Eigentiimern<br />

erwachst aus dem Genuss der Besucher kein unmittelbarer Vorteil.<br />

Doch das <strong>an</strong>dert <strong>nicht</strong>s <strong>an</strong> dem Tatbest<strong>an</strong>d, dass der Boden<br />

menschlichen Zwecken dient und ob dieses Dienstes geschatzt

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