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Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

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— 571 —<br />

und Qualitat von Arbeit, die der freie Arbeiter leistet. Der auf Qualitatsarbeit<br />

<strong>an</strong>gewiesene Betrieb k<strong>an</strong>n sich mit der scheinbar billigeren Arbeit von Sklavcn<br />

clem freie Arbeit verwendenden Unternehmer gegeniiber <strong>nicht</strong> behaupten. Das<br />

ist die Klemme, aus der es fiir den, der unfreie Arbeit vcrwenden will, kein<br />

Entrinnen gibt.<br />

Gesellschaftliche Einrichtungcn haben mitunter gauze Gebiete oder Produktionszweige<br />

zu Reservaten unfreier Arbeit gemacht, indem sie das Eindringen<br />

des Wettbewerbs freier Arbeit hinderten. Die Unfreiheit der Arbeit war d<strong>an</strong>n<br />

em Stuck starrer st<strong>an</strong>discher Gliederung gewordcn, das durch das H<strong>an</strong>deln<br />

der Einzelnen <strong>nicht</strong> beeinflusst werden konnte. Wo die Dinge <strong>an</strong>ders lagen,<br />

liaben die Herren im eigenen Interesse Massnahmen ergriffen, die schrittweise<br />

zur Beseitigung der Unfreiheit ftthren mussten. Nicht aus Menschlichkeit und<br />

Mildherzigkeit haben die harten und erbarmungslosen altromischen Sklavenbesitzer<br />

die Fesseln ihrer Sklaven gelockert, sondern um von ihrem Eigentum<br />

den Nutzen zu ziehen, den es gewahren konnte. Der l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Grossbetrieb<br />

wurde aufgelost, und die unfreien Arbeiter wurden als Colonen <strong>an</strong>gesiedelt,<br />

die fur eigene Rechnung und Gefahr zu wirtschaften hatten und dem<br />

Herrn nur einen Pachtzins schuldeten. Im Gewerbe wurde der Sklave zum<br />

selbst<strong>an</strong>digen Unternehmer und seine Habe, das peculium, auch rechtlich zu<br />

seinem Eigentum und Vermogen. M<strong>an</strong> liess Sklaven massenhaft frei, weil der<br />

Freigelassene dem Patron wertvollere Dienste leistete als der Sklave. Denn die<br />

Freilassung war kein Gnadenakt und kein blosses Geschenk von Seite des<br />

Herrn ; m<strong>an</strong> konnte sie als ein Kreditgeschaft bezeichnen, da der Freigelassene<br />

fiir die Freiheit im Laufe der auf die Freilassung folgenden Jahre — meist bis<br />

<strong>an</strong> sein Lebensende — dem Herrn gegeniiber zu vercnogensrechtlichen Leistungen<br />

verpflichtet blieb und dem Herrn am Nachlass des Freigelassenen<br />

sowohl ein Intestaterbrecht als auch ein Noterbrechts<strong>an</strong>spruch zukam. *<br />

Mit der Auflosung der auf Sklavenarbeit beruhenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

und gewerblichen Betriebe horte die Unfreiheit auf, ein Arbeitssystem zu bilden,<br />

und wurde zu einem politischen Privileg. Die Herren hatten das Recht, von<br />

den Unfreien Abgaben und personliche Dienste zu fordern, sie konnten auch<br />

iiber ihre Kinder als Gesinde und als militarisches Gefolge verfiigen. Doch die<br />

unfreien Bauern und H<strong>an</strong>dwerker wirtschafteten auf eigene Rechnung. Erst<br />

wenn das Erzeugungsverfahren abgeschlossen war, trat der Herr auf den Pl<strong>an</strong><br />

und forderte seinen Anteil <strong>an</strong> den Friichten. Spater, seit dem 16. Jahrhundert,<br />

hat m<strong>an</strong> wieder den Versuch unternommen, die unfreie Arbeit in l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

— mitunter auch in gewerblichen — Grossbetrieben zu verwenden.<br />

In den amerik<strong>an</strong>ischen Kolonien wurde die Negersklaverei zum Arbeitssystem<br />

der Pl<strong>an</strong>tagen. In Osteuropa (in Ostdeutschl<strong>an</strong>d, in den L<strong>an</strong>dern der bohmischen<br />

Krone, in Polen, in den baltischen L<strong>an</strong>dern und in Russl<strong>an</strong>d, auch in<br />

Ungarn) wurde der l<strong>an</strong>dwirtschaftliehe Grossbetrieb auf der Robotpflicht der<br />

Bauern und dem Zw<strong>an</strong>gsgesindedienst der Bauernkinder aufgebaut. Beide<br />

Arbeitssysteme waren politisch gegen den Wettbewerb von Betrieben, die freie<br />

Arbeit verwenden wollten, geschiitzt. In den Pl<strong>an</strong>tagengebieten verhinderten<br />

die hohen Kosten der Einw<strong>an</strong>derung und die Schutz- und Rechtlosigkeit des<br />

*) Vgl. Ciccotti, he declin de l'esclavage <strong>an</strong>tique, Paris 1910, S. 292 ff.,<br />

Salvioli, he capitalisme d<strong>an</strong>s le monde <strong>an</strong>tique, Paris 1906, S. 141 ff. ; Cairnes,<br />

The Slave Power, London 1862, S. 234.

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