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Angebots an Geld geschaffenen Verhaltnissen noch nicht ange ...

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— 405 —<br />

lehen verwendet, d<strong>an</strong>n hat sie die Menge der von ihr ausgegebenen Umlaufsmittel<br />

wieder herabgesetzt und damit freiwillig die Kreditausweitung riickg<strong>an</strong>gig<br />

gemacht. Wir haben aber den Fall zu betrachten, in dem die B<strong>an</strong>k <strong>nicht</strong> geneigt<br />

ist, die Menge der von ihr ausgegebenen Umlaufsmittel freiwillig zu verringern,<br />

und haben daher <strong>an</strong>zunehmen, dass die Summe der von ihr durch Schaffung<br />

veil Umlaufsmitteln ausgegebenen Darlehen, d.i. die Gesamtmenge des von ihr<br />

gewahrten Zirkulationskredits, zuraindest <strong>nicht</strong> verringert wird. Nicht die<br />

Riickzahlung der Darlehen, sondern der Umst<strong>an</strong>d, dass die Empf<strong>an</strong>ger der<br />

durch Kreditausweitung gewahrten Darlehen von den ubrigen Wirten mehr<br />

kaufen, als sie <strong>an</strong> sie verkaufen, lost den Mech<strong>an</strong>ismus der selbsttatigen Begrenzung<br />

der Umlaufsmittelzirkulation aus.*<br />

Fur Umlaufsmittel, die die Gestalt von Kassenfiihrungsguthaben tragen, ist<br />

das nie bestritten worden. Wer es fur die Umlaufsmittel, die die Gestalt von<br />

B<strong>an</strong>knoten tragen, bestreiten will, ist in irrigen Vorstellungen tiber die Umlaufsfahigkeit<br />

der <strong>Geld</strong>surrogate bef<strong>an</strong>gen.<br />

Wenn die Katallaktik von <strong>Geld</strong>surrogaten spricht, d<strong>an</strong>n muss sie vom<br />

<strong>Geld</strong>surrogat aussagen, dass es von einer Anzahl von Wirten wie <strong>Geld</strong> beh<strong>an</strong>delt<br />

wird, d.h. wie <strong>Geld</strong> im Tauschverkehr genommen und fortgegeben und wie<br />

<strong>Geld</strong> in die Kassenbest<strong>an</strong>de eingereiht wird. Alles, was iiber das <strong>Geld</strong>surrogat<br />

weiter auszusagen ist, kniipft <strong>an</strong> diesen Tatbestaud <strong>an</strong>. Doch niehts berechtigt<br />

zu der Annahme, dass darum auch jede unverziiglich fallige, auf <strong>Geld</strong> l<strong>an</strong>tendc<br />

Forderung <strong>Geld</strong>surrogat wer den k<strong>an</strong>n oder muss. M<strong>an</strong> darf <strong>nicht</strong> ausserachtlassen,<br />

dass zu den Bedingungen, die eine jederzeit fallige <strong>Geld</strong>forderung erfiillen<br />

muss, um <strong>Geld</strong>surrogat zu werden, auch die z'ahlt, dass die Inhaber <strong>nicht</strong><br />

den geringsten Zweifel daruber hegen, dass die Forderung vom Verpflichteten<br />

auch wirklich jederzeit eingelost werden wird. M<strong>an</strong> darf daher <strong>nicht</strong> ohneweiters<br />

davon ausgehen, dass jede von einer B<strong>an</strong>k ausgegebene B<strong>an</strong>knote von<br />

den Wirten auch tatsachlich als <strong>Geld</strong>surrogat beh<strong>an</strong>delt wird. Wir diirfen vielleicht<br />

<strong>nicht</strong> nur <strong>an</strong>nehmen, dass jederm<strong>an</strong>n bereit sein wird, Darlehen in solchen<br />

Noten zu empf<strong>an</strong>gen, sondern auch das <strong>noch</strong>, dass jederm<strong>an</strong>n es vorziehen wird,<br />

Riickzahlung aushaftender Forderungen in solchen B<strong>an</strong>knoten zu empf<strong>an</strong>gen,<br />

als <strong>noch</strong> l<strong>an</strong>ger auf Zahlung warten zu miissen. Doch wenn die Inhaber der<br />

Noten auch nur den geringsten Zweifel daruber hegen, ob die Note auch jederzeit<br />

einlosbar ist, werden sie sich beeilen, sie wieder auszugeben. Sie werden<br />

<strong>Geld</strong> und solche <strong>Geld</strong>surrogate, zu denen sie voiles Vertrauen haben, in ihrer<br />

Kasse behalten und die zweifelhaften Noten fortgeben. Diese Noten werden im<br />

Verkehr mit einem, wenn auch nur geringfiigigem Disagio bewertet werden.<br />

Dieses Disagio muss sie zur ausgebenden B<strong>an</strong>k zuriickfiihren. Denn nur diese<br />

aUein bleibt rechtlich verbunden, sie zum vollen Nennwert in <strong>Geld</strong> einzulosen.<br />

Mit dem Begriff « B<strong>an</strong>kfreiheit» verbindet m<strong>an</strong> zu Unrecht die Vorstellung<br />

eines Zust<strong>an</strong>des, in dem jederm<strong>an</strong>n nach Belieben zum eigenen Vorteil und zum<br />

Nachteil des Publikums Noten in Umlauf setzen k<strong>an</strong>n. M<strong>an</strong> hat da immer<br />

wieder einen von Tooke zitierten Ausspruch eines Amerik<strong>an</strong>ers <strong>an</strong>gef tihrt :<br />

Free trade in b<strong>an</strong>king is synonymous with free trade in swindling. Doch die<br />

B<strong>an</strong>kfreiheit hatte im Gegenteil den Spielraum der B<strong>an</strong>knote sehr eingeengt,<br />

*) Auf diesen Umst<strong>an</strong>d hat Vera C. Smith in ihrer verdienstvollen Untersuchung<br />

The Rationale of Central B<strong>an</strong>king, (London 1936, S. 157 ff.) <strong>nicht</strong><br />

geniigend Rucksicht genommen.

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